ganz Einfach leute..... nur bei der zuständigen Motorfahrzeugbehörde anrufen und den Technischenleiter fragen...... die sind viel hilfsbereiter als ihr dekt Jungs.. das sind keine Bullenärsche. Einer hat mir mal sogar angeboten ohne Beiblatt vorbei zu kommen er würde dann schon sehen was man machen kann..... Name von dem notiren und rat befolgen.
Sag einfach das Auto würde hin und wieder für Ausstellung an Messen verliehen werden deshalb die beleuchtung.... sorge einfach dafür dass man sie nicht einschalten kannt während der fahrt.. nehme schalter & co. einfach weg.... erkläre denen das so ich denke es sollte troztdem gehen.
Fahrzeugprüfung (mit Neonunterbodenbeleuchtung)
-
- Beiträge: 64
- Registriert: 16 Aug 2004, 16:25
- Wohnort: Safnern
- Kontaktdaten:
Habe heute weil ich am weekend ein vorfall mit der Polizei hatte aufs Strassenverkehrsamt telefoniert und es ist also so wenn man das Fahrzeug in einem Showraum hat darf man die Unterbodenbeleuchtung dran haben sobald das Fahrzeug aber auf einen Parkplatz gestellt wird wo er die Autonummern braucht ist es verboten. Es ist also nur in einem Showraum erlaubt und auf der Strasse und Parkplätzen strengstens verboten.
-
- Beiträge: 64
- Registriert: 16 Aug 2004, 16:25
- Wohnort: Safnern
- Kontaktdaten:
Es ist so habe ich mir heute sagen lassen dass die Unterbodenbeleuchtung auch wenn sie ausgeschaltet ist nicht am Fahrzeug sein darf es ist ausdrücklich verboten. Wenn dich die Polizei erwischt auch wenn du die Beleuchtung nicht eingeschaltet hast können sie eine Anzeige schreiben. Habe extra 2 Strassenverkehrsämter angerufen und beide erzählten mir das selbe also muss es wohl oder übel stimmen.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast