Nutzlos ist es nicht, man kann innert Sekunden den Halter feststellenpapageno hat geschrieben:Hallo,Turbodeltone hat geschrieben:Meines wissens ist es auch hier in der Schweiz verboten zu verfolgen
nur im Falle eines schwerwiegenden Verbrechen wie Raub etc. dürften
sie Räuber und Poli spielen. In meinen Augen steht es in keinem
Verhältnis mit dem was passieren kann, mir sind einige Fälle bekannt
wo hier in der Schweiz durch solche Verfolgungen Unfälle passiert sind,
das da Unschuldige auch verwickelt werden nehmen die in Kauf....
Da reicht das Nummernschild um ja den Halter ausfindig zu machen
zudem stehen den Bullen mit der modernen Technik noch weit mehr
Möglichkeiten zur Verfügung...
das Kennzeichen ist nutzlos, wenn der Wagen gestohlen worden ist! Allerdings ist auch das keine Rechtfertigung, um das Leben Dritter zu gefährden. Den Polizisten gehen in solchen Situationen aber oft die Pferde durch - da wird mitunter auf St.Galler Stadtgebiet mit über 100 km/h "gejagt". Besonders tragisch endete eine solche Verfolgungsjagd vor ein paar Jahren auf der San Bernardino-Route, als Unbeteiligte bei der Verfolgung einer Ostblock-Bande starben (war damals im Blick gross aufgemacht).
Herzliche Grüsse vom Bodensee,
Dario
und sogar zuhause anrufen um festzustellen ob das Fahrzeug wirklich
gestohlen wurde, zudem werden überall Überwachungskameras einge-
setzt und die sind im Stande auch Nummernschilder zu "lesen" und
festzustellen wo ein Fahrzeug durchgefahren ist...