die dürften noch einiges nicht......... aber leider hast du wenns hart auf hart kommt oftmals dennoch nicht so gute Karten und der Richter wird dir Vorschlagen, wenns Ihnen nicht passt dann künden sie doch einfach so wie es einer Kollegin ging die intervenierte weil man ihr die Pausen strich.
Recht oder Unrecht
- Chrigi
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es gibt so ein Teil namens OR.... resp. den Gesammtarbeitsvertrag. Da würde ich mal den eint oder anderen Blick rein werfen..
die dürften noch einiges nicht......... aber leider hast du wenns hart auf hart kommt oftmals dennoch nicht so gute Karten und der Richter wird dir Vorschlagen, wenns Ihnen nicht passt dann künden sie doch einfach so wie es einer Kollegin ging die intervenierte weil man ihr die Pausen strich.
die dürften noch einiges nicht......... aber leider hast du wenns hart auf hart kommt oftmals dennoch nicht so gute Karten und der Richter wird dir Vorschlagen, wenns Ihnen nicht passt dann künden sie doch einfach so wie es einer Kollegin ging die intervenierte weil man ihr die Pausen strich.
keine GEWALT ist auch KEINE Lösung
-
TripleA
Das Problem ist, dass in der Schweiz immer noch offiziell die 6-Tage Woche gilt.
Wochenarbeitszeit Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt (für Kaufmännisches Personal und Verkaufspersonal) 45 Stunden.
Sofern im Betrieb die 5-Tage-Woche gilt, ist diese auch für den Lehrling gültig.
Wird die wöchentliche Arbeitszeit auf 6 Tage verteilt, muss ein freier Halbtag gewährt werden (Vormittag 6-14 Uhr oder Nachmittag 12-20 Uhr).
Fällt der freie Halbtag auf einen arbeitsfreien Feiertag, so gilt er als bezogen.
Das heisst soviel, dass er deine 45 Stunden Woche auf 6 Tage verteilen kann.
Wochenarbeitszeit Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt (für Kaufmännisches Personal und Verkaufspersonal) 45 Stunden.
Sofern im Betrieb die 5-Tage-Woche gilt, ist diese auch für den Lehrling gültig.
Wird die wöchentliche Arbeitszeit auf 6 Tage verteilt, muss ein freier Halbtag gewährt werden (Vormittag 6-14 Uhr oder Nachmittag 12-20 Uhr).
Fällt der freie Halbtag auf einen arbeitsfreien Feiertag, so gilt er als bezogen.
Das heisst soviel, dass er deine 45 Stunden Woche auf 6 Tage verteilen kann.
- Alfetta Limo
- Beiträge: 788
- Registriert: 05 Jan 2004, 16:12
- Wohnort: Zürich
- Kontaktdaten:
Nun, wenn Du wie Du sagst teilweise bis 21.15 Uhr arbeitest und dann tags darauf etwas später zur Arbeit kommst, dann finde ich das ganz normal. Bestrafen kann er Dich dafür bestimmt nicht!
Vor Arbeitsgericht wird der Richter auch keine dummen Sätze wie: wenn es ihnen nicht passt, dann künden sie aussagen.
Ich weiss nun nicht wie Du entlöhnt wirst. Solltest Du auf Provision arbeiten (grosser Anteil Provision, kleiner Anteil Lohn), kommt es Dir eventuell entgegen wenn Du mehr Stunden arbeitest und dahe Deine Vermittlungschancen erhöhst. Dies sollte aber Dir selber überlassen sein denke ich. (Bin selber auf Provision tätig, in einem anderen Business).
Trotzdem sollte Dir der Chef die Überstunden auszahlen, beziehungsweise kann Dich nicht so kurzfristig aufbieten am Samstag zu Arbeiten.
Dass er Dich fürs später erscheinen mit Samstag-Arbeit bestraft ist bestimmt nicht legal!!
Als erstes überprüfe mal Deinen Arbeitsvertrag. Unter http://www.admin.ch findest Du eine Reihe algemeinverbindlich erklärter Arbeitsverträge. Wende Dich, falls Du nicht weiterkommst an Deine Rechtsutzversicherung sofern Du eine besitzt (die geben Dir auch telefonsich Auskunft) oder an das örtliche Arbeitsgericht. Beim Arbeitsgericht gibt man Dir kostenlose persönliche Beratung, ohne dass der Arbeitgeber dabei sein muss.
Auf jedenfalls solltest Du Dich baldmöglichst über Deine Rechte und pflichten orientieren und das ganze nicht einfach so hinnehmen.
Sobald Du die Rechtslage kennst, weisst Du, wie Du reagieren kannst.
Drücke Dir schon mal die Daumen!

Vor Arbeitsgericht wird der Richter auch keine dummen Sätze wie: wenn es ihnen nicht passt, dann künden sie aussagen.
Ich weiss nun nicht wie Du entlöhnt wirst. Solltest Du auf Provision arbeiten (grosser Anteil Provision, kleiner Anteil Lohn), kommt es Dir eventuell entgegen wenn Du mehr Stunden arbeitest und dahe Deine Vermittlungschancen erhöhst. Dies sollte aber Dir selber überlassen sein denke ich. (Bin selber auf Provision tätig, in einem anderen Business).
Trotzdem sollte Dir der Chef die Überstunden auszahlen, beziehungsweise kann Dich nicht so kurzfristig aufbieten am Samstag zu Arbeiten.
Dass er Dich fürs später erscheinen mit Samstag-Arbeit bestraft ist bestimmt nicht legal!!
Als erstes überprüfe mal Deinen Arbeitsvertrag. Unter http://www.admin.ch findest Du eine Reihe algemeinverbindlich erklärter Arbeitsverträge. Wende Dich, falls Du nicht weiterkommst an Deine Rechtsutzversicherung sofern Du eine besitzt (die geben Dir auch telefonsich Auskunft) oder an das örtliche Arbeitsgericht. Beim Arbeitsgericht gibt man Dir kostenlose persönliche Beratung, ohne dass der Arbeitgeber dabei sein muss.
Auf jedenfalls solltest Du Dich baldmöglichst über Deine Rechte und pflichten orientieren und das ganze nicht einfach so hinnehmen.
Sobald Du die Rechtslage kennst, weisst Du, wie Du reagieren kannst.
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since 91 Alfetta 2.0 `84
since 03 Alfetta QO `84

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