Nun, wenn Du wie Du sagst teilweise bis 21.15 Uhr arbeitest und dann tags darauf etwas später zur Arbeit kommst, dann finde ich das ganz normal. Bestrafen kann er Dich dafür bestimmt nicht!
Vor Arbeitsgericht wird der Richter auch keine dummen Sätze wie: wenn es ihnen nicht passt, dann künden sie aussagen.
Ich weiss nun nicht wie Du entlöhnt wirst. Solltest Du auf Provision arbeiten (grosser Anteil Provision, kleiner Anteil Lohn), kommt es Dir eventuell entgegen wenn Du mehr Stunden arbeitest und dahe Deine Vermittlungschancen erhöhst. Dies sollte aber Dir selber überlassen sein denke ich. (Bin selber auf Provision tätig, in einem anderen Business).
Trotzdem sollte Dir der Chef die Überstunden auszahlen, beziehungsweise kann Dich nicht so kurzfristig aufbieten am Samstag zu Arbeiten.
Dass er Dich fürs später erscheinen mit Samstag-Arbeit bestraft ist bestimmt nicht legal!!
Als erstes überprüfe mal Deinen Arbeitsvertrag. Unter
http://www.admin.ch findest Du eine Reihe algemeinverbindlich erklärter Arbeitsverträge. Wende Dich, falls Du nicht weiterkommst an Deine Rechtsutzversicherung sofern Du eine besitzt (die geben Dir auch telefonsich Auskunft) oder an das örtliche Arbeitsgericht. Beim Arbeitsgericht gibt man Dir kostenlose persönliche Beratung, ohne dass der Arbeitgeber dabei sein muss.
Auf jedenfalls solltest Du Dich baldmöglichst über Deine Rechte und pflichten orientieren und das ganze nicht einfach so hinnehmen.
Sobald Du die Rechtslage kennst, weisst Du, wie Du reagieren kannst.
Drücke Dir schon mal die Daumen!
