Versicherungsfrage !!!

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Chrigi
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Versicherungsfrage !!!

Beitrag von Chrigi »

Mal eine Frage an die Experten in der Runde:

Einem Freund wurde vor Kürze das Auto gestohlen. Das Auto ist jetzt zwei Monate später wieder aufgetaucht.

Meine Frage: Hat er Anspruch auf eine Vergütung? Ich meine es wurde ja eventuell unsachgemäss behandelt was zu späteren Folgeschäden führen könnte (Motorschaden, Verschleiss etc) zudem wurden ja mit dem Auto ja auch Km abgespuhlt und mein Kollege musste in während dieser Zeit auf die ÖV ausweichen. :?:

Frage2: Kann er in der jetzigen Situation die Versicherung wechseln?
keine GEWALT ist auch KEINE Lösung
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Turbodeltone
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Re: Versicherungsfrage !!!

Beitrag von Turbodeltone »

Chrigi hat geschrieben:Mal eine Frage an die Experten in der Runde:

Einem Freund wurde vor Kürze das Auto gestohlen. Das Auto ist jetzt zwei Monate später wieder aufgetaucht.

Meine Frage: Hat er Anspruch auf eine Vergütung? Ich meine es wurde ja eventuell unsachgemäss behandelt was zu späteren Folgeschäden führen könnte (Motorschaden, Verschleiss etc) zudem wurden ja mit dem Auto ja auch Km abgespuhlt und mein Kollege musste in während dieser Zeit auf die ÖV ausweichen. :?:

Frage2: Kann er in der jetzigen Situation die Versicherung wechseln?
Die Versicherung muss brennen wenn etwas am Auto nicht mehr so ist
wie es vorher war, ein Motorschaden würde sie dann zahlen jedoch nur
Anteilsmässig, sprich sie werden ihm nicht einen neuen Motor zahlen
wenn das Auto schon 100K Km hat, je nach Laufleistung ist ein Selbst-
behalt fällig.

Ob sie ihm etwaige Ausfälle zahlen kann ich auch nicht sagen, das beste
wäre gleich bei der Versicherung anzuklopfen...
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BlackTurbo
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Beitrag von BlackTurbo »

Die Ausgaben für ÖV werden nicht bezahlt, da er mit dem Auto auch Kosten gehabt hätte wie Benzin. Hat er eine spezielle Versicherung --> z.B. Reiseversicherung, hätte man ihm einen Ersatzwagen bis zum vereinbarten Betrag bezahlt.

Der Rest stimmt so wie es TD geschrieben hat. Das Fz wird bei wiederauffinden durch einen Fahrzeugexperten begutachtet und allfällige Schäden werden übernommen resp eine Abmachung für allfällige Folgschäden getroffen.

Das Mehr an Km kann grundsätzlich nicht geltend gemacht werden - wie gehabt, hätte er auch welche abgespuhlt. Wenn es unverhältnismässig viele sind, könnte allenfalls darüber diskutiert werden.
Meine Exen:......................Meine aktuellen:

Alfa Romeo GTV6................Dodge Challenger 6.1 SRT8
Alfa Romeo 75 2.0 TS...........Alfa Romeo Stelvio QV
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Alfa Romeo Spider 1750
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chuz
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Beitrag von chuz »

habe gerade genau so einen Fall erledigt (Mobi)
und wie scho gesagt wurde haben BlackTurbo und
Turbodeltone recht.

gruss chuz
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