Chrigi hat geschrieben:Mal eine Frage an die Experten in der Runde:
Einem Freund wurde vor Kürze das Auto gestohlen. Das Auto ist jetzt zwei Monate später wieder aufgetaucht.
Meine Frage: Hat er Anspruch auf eine Vergütung? Ich meine es wurde ja eventuell unsachgemäss behandelt was zu späteren Folgeschäden führen könnte (Motorschaden, Verschleiss etc) zudem wurden ja mit dem Auto ja auch Km abgespuhlt und mein Kollege musste in während dieser Zeit auf die ÖV ausweichen.
Frage2: Kann er in der jetzigen Situation die Versicherung wechseln?
Die Versicherung muss brennen wenn etwas am Auto nicht mehr so ist
wie es vorher war, ein Motorschaden würde sie dann zahlen jedoch nur
Anteilsmässig, sprich sie werden ihm nicht einen neuen Motor zahlen
wenn das Auto schon 100K Km hat, je nach Laufleistung ist ein Selbst-
behalt fällig.
Ob sie ihm etwaige Ausfälle zahlen kann ich auch nicht sagen, das beste
wäre gleich bei der Versicherung anzuklopfen...