Parkplätze in der Stadt Zürich!

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Cuore Sportivo
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Parkplätze in der Stadt Zürich!

Beitrag von Cuore Sportivo »

Wer einmal mit dem Auto in der Stadt Zürich war weiss wie
übel es ist Parkplätze zu finden.

Jedoch muss ich an dieser Stelle eine rechliche Frage stellen:
Ein Kollege von mir hat einen Privatparkplatz (Seitlich), doch
meistens Parkieren immer wieder andere Leute drauf. In
diesem Fall ist der Fall klar; ABSCHLEPPEN lassen!!! :evil:

Doch letzten SA abend wollten wir raus und.... nanu was sahen
wir da???? 2 Pimps haben so nahe an seinem Auto Parkiert
das er weder nach vorne noch zürück fahre konnte um sein PP
zu verlassen. Die Polizei sagte sie könne nichts machen, da es
sich um Privatgrund handle. (Wenn man mal diese Bullen brauchen.....)

Jetzt meine Frage, darf ich min. ein Auto abschleppen lassen wenn
sie sich teilweise auf meinem PP befindet?

Die Verwaltung einschalte wir meiner Meinung auch nicht viel bringen.

Habt Ihr irgendwelche Tipps oder sogar wie es rechtlich aussieht?
Stone
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Beitrag von Stone »

Zuparken gilt laut Bussenkatalog als Nötigung und kann zur Anzeige gebracht werden. Wie sich das nun auf privaten Plätzen verhält weiss ich nicht....

Stone
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as
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Beitrag von as »

für beide den??

d.h. wenn ich mein Auto schon einige stunden parkiert ist und einer kommt und parkt mich zu..
werden beide bestraft?
der polizist kann ja unter Umständen nicht wissen wer zuerst da war...
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Cuore Sportivo
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Beitrag von Cuore Sportivo »

as hat geschrieben:der polizist kann ja unter Umständen nicht wissen wer zuerst da war...
die polizei unternimmt kein scheiss!
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smal
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pp

Beitrag von smal »

das ist eine üble situation wenn man zugeparkt wird oder jemand einem sein privat pp benutzt, fakt du darfst die fz abschleppen lassen jedoch nur wenn du eine schriftliche verwarnung vorgenommen hast und es sich um eine wiederhandlung handelt, ansonsten bist du evtl. für die kosten des abschleppservice verpflichtet da du den auftrag gibst.

ich pers. würde es 1. mit einem netten brief versuchen was echt ärgerlich ist aber dir bei einer wiederh. den vortreil verschafft.

saluti smal
75
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Beitrag von 75 »

bei uns hier in der stadt ist nicht viel besser, aber ich habe bei mir im geschäft auch ein privatparkplatz!

wenn ich so ein arsch wegschleppen will muss ich das apschleppen zuerst zahlen, kann aber dies dann wen der ander sich meldet bei ihm zurück verlangen, sonst sag ich nicht wo das auto steht :twisted:

aber stimmt die polizei darf dir auf privatgrund nichts sagen und machen!

mittlerweile könnte ich sie anzeigen und sie zahlen eine busse von 80.- aber für mich springt kein rappen, also lass ich es sein und klebe so ein scheiss fötzel an der scheibe er soll nie wieder da parkieren!
:knightrider:
Cuore Sportivo
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Re: pp

Beitrag von Cuore Sportivo »

smal hat geschrieben:... jedoch nur wenn du eine schriftliche verwarnung vorgenommen hast und es sich um eine wiederhandlung handelt, ansonsten bist du evtl. für die kosten des abschleppservice verpflichtet da du den auftrag gibst.
stimmt nicht ganz; also mein kollege hat schon mal den einen oder
ander Abschleppen lassen, die Kosten musste der Falschparker
übernehmen, sonst bekommt er sein Auto nicht zurück vom Abschleppdienst.
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Ringhio
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Beitrag von Ringhio »

mir haben die Bullen mal gesagt, dass wenn ich einen Abschleppwagen bestelle, diesen auch bezahlen muss und dann selber schauen, dass ich vom Falschparker das Geld bekomme.

In meinem Fall hatte ein Besucher auf meinem privaten, gelb markierten, mit Tafel gekennzeichneten Parkplatz parkiert.

Hab ihm ein Zettel an die Scheibe gelegt, mir die Autonummer aufgeschrieben, ihn ausfindig gemacht und am nächsten Tag angerufen und ein bisschen die Sau rausgelassen... :twisted: (das hat sehr gut getan...der machts bestimmt nie wieder)
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Cuore Sportivo
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Beitrag von Cuore Sportivo »

Also mein Kolleg musste bis jetzt noch nichts bezahlen.

Jedoch wurde er darauf aufmerksam vom Abschleppdienst
gemacht, das bei extremen Fälle wenn sich der Falschparker
weigert die Kosten zu übernehmen muss schon der Auftraggeber
die Kosten mal vorläufig übernehmen. Im nachhinein kann man
ihn zu recht Betreiben und weiter ziehen!

Mit Hilfe der Mietvertrages, wird er aber vor Gericht keine
Chance haben. Aber wer geht schon wegen einen blöden
Falschparker vor Gericht?

Das ganze finde ich soo banal, aber es kann höllisch Aufregen!
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