baut doch auch gleich die gurten aus und entfernt die frontscheibe...

meine meinung.
Pasquale 155 hat geschrieben:Das kanst du der versicherung melden das ist gar kein problem
und sowiso früher hatte es auch keine airbag
ich bin froh das ich diesen Lkw Lenker los bin!!!! aber soll jeder machen was er will !!!!!!
Pasquale 155 hat geschrieben:Das kanst du der versicherung melden das ist gar kein problem
StVA hat geschrieben:Müssen geänderte Fahrzeuge im Strassenverkehrsamt nachgeprüft werden?
Ausserordentliche Prüfungspflicht (VTS Art. 34)
Der Halter oder die Halterin hat der Zulassungsbehörde Änderungen an den Fahrzeugen zu melden. Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen. Namentlich betrifft dies:
Änderungen der Fahrzeugeinteilung;
Änderungen der Abmessungen, des Achsabstands, der Spurweite, der Gewichte;
Eingriffe, die die Abgas- oder Geräuschemissionen verändern. Hierbei ist nachzuweisen, dass die bei der ersten Inverkehrsetzung gültigen Vorschriften über Abgase und Geräusche eingehalten sind;
nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Auspuffanlagen;
Änderungen an der Kraftübertragung (Getriebe- und Achsübersetzung);
nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Räder;
Änderungen der Lenkanlage, der Bremsanlage;
das Anbringen einer Anhängevorrichtung;
das Ausserbetriebsetzen von Rückhaltesystemen oder Teilen davon (z. B. Airbag, Gurtstraffer), soweit dies nicht vom Hersteller oder von der Herstellerin vorgesehen ist, vom Führer oder von der Führerin selbst vorgenommen werden kann und jeweils angezeigt wird;
das Nichtinstandsetzen von defekten oder nicht betriebsfähigen Rückhaltesystemen oder Teilen davon (z.B. Airbag, Gurtstraffer);
alle weiteren wesentlichen Änderungen.
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