
Frage: Hat schon jemand mal an einem Wagen einen Kompressor anbauen lassen, und dass ganze dann vorgeführt?
Vom Strassenverkehrsamt ZH habe ich folgendes Dokument gefunden:
http://www.stva.zh.ch/internet/ds/stva/ ... 4002594668
Angenommen, der Kompressor bläst also nur 20% mehr Leistung dazu, benötigt man also schonmal keine Unbedenklichkeitserklärung oder eine Garantie. Oder sehe ich das falsch? Was benötigt man zusätzlich an Dokumenten, tests etc? Mir ist klar, dass die Bremsen und Fahrwerk ebenfalls an die Leistung angepasst werden müssten (sofern nicht schon ok).Melde- und prüfungspflichtige Änderungen sind beispielsweise:
- Einbau oder Änderungen an Turbo- oder Kompressoranlagen
Leistung-Messprotokoll einer vom Strassenverkehrsamt des Kt. Zürich anerkannten
Prüfstelle. Beträgt die Leistungssteigerung mehr als 20 %, so ist eine Unbedenklichkeitserklärung
des Fahrzeugherstellers oder eine Garantie des Umbauers, gestützt
auf einen Bericht einer vom UVEK anerkannten Prüfstelle, der die Betriebs- und
Verkehrssicherheit bestätigt, erforderlich.
Hätte zur Zeit ein Angebot über 11'000 CHF inkl. Einbau, jedoch in DE...
