bin kein Expoerte aber soviel ich weiss, darf er, sie oder du

aus dem Haus gehen bis 22.00 Uhr. Frische Luft Schnappen uä. gelten in er Regel*** als Genesungsfördernd und werden teilweise sogar vom Arzt ageordnet.
***= natürlich nur wenn das Krankheitsbild der Person dies zulässt. Ist eine Person wegen zwei gebrochenen Beinen krank geschrieben macht ein Waldspaziergang wohl eher ein äusserst Fragwürdiges Bild.
Soviel ich weiss sind Wochenenden sowieso ausgeschlossen, sovern derjenige am nächsten Monat wieder genesen zur Arbeit erscheint.
Sofern Deine Geschichte stimmt und Du Dich selber ernsthaft fragst was Du tun willst, rate ich Dir gesunden Menschen- und Unternehmerverstand walten zu lassen. Du kennst Die Person ja am besten. Grundsätzlich gehört TV bzw. DVD schauen zum üblichen Beschäftigungsbild wenn man krank ist. Ich sehe das sogar als possitiven Aspekt. Sie zeigt damit immerhin an, dass sie zu Hause bleibt. Wäre sie im Schnapsladen einen Karton Barcardi kaufen gegangen oder hätte sie gerade ein Cabrio fürs Wochenende gemietet dann würde ich mir schon gedanken machen. Aber eine DVD kann meiner Meinung nach wirklich kein Anzeichen für Betrug sein.
Krankgeschrieben zu sein heisst ja nicht dass man zwangsläufig bewegungsunfähig ans Bett gefesselt sein muss. Die Regeneration des Antikörperpegels (Imunsystem nach Krankheit geschwächt) sowie das Vermeiden der Ansteckung Dritter wird beim Krankschreiben vom Arzt berücksichtigt. Daher ist es auch ohne weiteres möglich dass diejenige schwer krank war oder ist und sich trotzdem eine DVD holen gegangen ist.
Im begründeten Zweifelsfall hast Du als Arbeitgeber das Recht sie zum Vertrauensarzt zu schicken. Dieser kostet Dich aber erfahrungsgemäss nur Geld und bringt schlechte Stimmung in der Belegschaft.
Ich habe 6 Jahre lang 8-10 Leute geführt. Ich kenne solche "Patienten"
