Frage zum Mietrecht...

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Jeraldo
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Frage zum Mietrecht...

Beitrag von Jeraldo »

Hallo Zusammen,

Hier im Forum hat es bestimmt den einen oder anderen Juristen, angehender Jurist oder auch nur Hobby-Jurist, der mir ev. weiterhelfen kann.

Es geht um folgendes:

Ich möchte mit 3 Kollegen eine WG gründen. Da wir unsere Wunschwohnungen nie bekommen haben, haben wir uns nun entschlossen uns nur noch zu zweit für eine Wohnung zu bewerben. Und schwupps, es hat geklappt. Allerdings steht jetzt im Mietvertrag Anzahl Personen: 2.

Kann mir jemand sagen ob es Probleme gibt, wenn wir nun zu viert in dieser Wohnung leben. Vorausgesetzt, die Verwaltung kriegt das überhaupt mit, wovon ich auch ausgehe, da wir ja den Briefkaste und die Türglocke anders beschriften müssen.

Laut Artikel 262 im OR ist es uns erlaubt, die Zimmer unterzuvermieten. Allerdings bin ich mir nicht sicher öb es sich dann zum Beispiel um einen Vetragsbruch oder so handelt.

Was ratet ihr, liebe Forums-Juristen, uns? Jetzt schon melden mit dem Risiko das der Vertrag gekündigt wird bevor wir eingezogen sind, oder erst melden wenn wir schon drin sind? Oder kurz vorher? Oder gar nichts melden?

gruss
Jeraldo
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BlackTurbo
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Beitrag von BlackTurbo »

Hallo

Grundsätzlich besteht das Recht auf Untermiete. Der Vermieter kann es nur in drei Fällen verweigern (siehe Beilage).

Auch müsste grundsätzlich der Vermieter darüber nicht informiert werden, es ist jedoch ratsam um Problemen aus dem Weg zu gehen.

Es empfiehlt sich eine schriftliche Zustimmung des Vermieters einzuholen.

Alles weiter kannst du der Beilage entnehmen.

http://www.mieterverband.ch/fileadmin/a ... ertrag.pdf
Meine Exen:......................Meine aktuellen:

Alfa Romeo GTV6................Dodge Challenger 6.1 SRT8
Alfa Romeo 75 2.0 TS...........Alfa Romeo Stelvio QV
Alfa Romeo 75 1.8 TB
Alfa Romeo GT 3.2 V6
Alfa Romeo 159 SW
Alfa Romeo Spider 1750
Seat Ibiza 1.8 TB
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Jeraldo
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Beitrag von Jeraldo »

Vielen Dank für die Antwort und den Link.

Allerdings bin ich mir immernoch nicht ganz sicher, da im Mietvertrag ausdrücklich geschrieben ist, dass diese Wohnung für 2 Personen ist.

Im OR steht im Artikel 262 2b, dass die Untermiete verweigert werden kann, wenn die Bestimmungen im Vergleich zum Hauptmietvertrag missbräuchlich sind. Ist es denn missbräuchlich, wenn in einer 5.5 Zimmer Wohnung 4 Personen wohnen anstatt 2 wie im Vertrag steht? Oder ist es nur missbräuchlich, wenn man z.B. eine Musikschule darin eröffnet? Ich mache mir ein bisschen Sorgen, da es sich in diesem Fall um Vertragsbruch handeln könnte. Wenn ich z.B. ein Zimmer Untervermiete, da mein Kollege für ein halbes Jahr im Ausland ist, ist es sicher kein Problem, da die vertraglich vereinbarte Personenzahl gleich bleibt. Aber wenn plötzlich 4 anstatt 2 drin wohnen?

Nattürlich kann ich einfach eine Anfrage an den Vermieter schicken, will aber nicht dass dadurch der Vertrag nicht zustande kommt.

Werde vermutlich morgen mal eine Rechtsberatung beim Mieterverband einholen.

Gruss
Jeraldo
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