Zustellung der Busse / Vorladung

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Tifoso
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Beitrag von Tifoso »

verdammt!!! mich hat es erwischt!! 80 km/h im 50iger. :!: :evil: und ich hab nicht mal etwas bemerkt. :?

wie lange und teuer? Stimmen diese Werte?
http://www.freiheits-partei.ch/article-entry-249.html

was passiert wenn ich angebe ich wisse nicht wer gefahren ist?


Gruss
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Petzi
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Beitrag von Petzi »

Das kommt darauf an ob man auf dem Foto sieht wer gefahren ist... Wenn man dich klar erkennen kann, dann stehen die Chancen sicherlich nicht sehr gut sich dort herauszureden :roll: :roll:

Wo denn wenn ich fragen darf??

gruss Chris
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BlackTurbo
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Beitrag von BlackTurbo »

Dann fahr ich nur noch mit Maske und bins nie gewesen resp. immer ein Familienangehöriger... in meinen Augen ein Quatsch !!

Derjenige der Verantwortlich ist, wird zur Rechenschaft gezogen - ausser er sagt wer sonst gefahren ist. Aber das haben wir ja im anderen Thread schon - bin nach wievor dieser Meinung...
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enzo
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Beitrag von enzo »

falls du das auto an diesem tag nicht als gestohlen gemeldet hast, bezahlst du, ausser du gibst jemanden an der gefahren ist...ich wars nicht, zählt nicht...wär ja zu einfach :roll:
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Tifoso
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Beitrag von Tifoso »

in luzern............. seeburgstrasse. muss ein mobiler gewesen sein. :evil:

sie verlangen nun die personalien des verantwortlichen Lenkers. Bin ich das? oder meine Mutter? auf meine Mutter ist aus versicherungstechnischen Gründen nämlch das Fahrzeug eingelöst.........................

kann es sein das mich auch ein Polizist verzeigt hat? ich erinnere mich nämlich das mir an diesem Abend ein Polizeibus entgegen gekommen ist. :!:
Sandro
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Beitrag von Sandro »

in dem fall hat deine Mutter das schreiben bekommen. Wenn Du Dir sicher bist das dein Gesicht nicht gut erkennbar ist, kann deine Mutter zurückschreiben das es sie nicht war sondern jemand aus der familie. Diese Person nun wiederum werde sie jedoch nicht belasten, sprich sie muss es nicht sagen wer gefahren ist...
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as
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Beitrag von as »

Sandro hat geschrieben:in dem fall hat deine Mutter das schreiben bekommen. Wenn Du Dir sicher bist das dein Gesicht nicht gut erkennbar ist, kann deine Mutter zurückschreiben das es sie nicht war sondern jemand aus der familie. Diese Person nun wiederum werde sie jedoch nicht belasten, sprich sie muss es nicht sagen wer gefahren ist...
aber wer wird schlussendlich bestraft wenn sie nicht sagen will wer es war, die Mutter?
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Sandro
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Beitrag von Sandro »

niemand!! :? in zürich gibt es doch diesen Hermelin oder wie der heisst. der macht das seit jahren so...böööh!!??
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BlackTurbo
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Beitrag von BlackTurbo »

Petzi, nein das Recht hat man eben nicht und geht somit das Risiko ein, eine Falschaussage zu machen.
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Tifoso
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Beitrag von Tifoso »

genau. von dem hab ich auch schon gehört. :lol: "geile siech"!!


bin ich jetzt der verantwortliche Lenker oder meine mutter?
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Turbodeltone
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Beitrag von Turbodeltone »

Du bist der Fahrzeuglenker, aber Halter ist deine Mutter, so wird deine
Mutter das Schreiben bekommen da sie die Verantwortung trägt, sie
kann wie Sandro geschrieben hat die Aussage verweigern weil sie
keinen Familienangehöhrigen belasten muss, dann muss eigentlich
die Polizei beweisen können wer der Lenker war.
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Turbodeltone
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Beitrag von Turbodeltone »

Du bist der Fahrzeuglenker, aber Halter ist deine Mutter, so wird deine
Mutter das Schreiben bekommen da sie die Verantwortung trägt, sie
kann wie Sandro geschrieben hat die Aussage verweigern weil sie
keinen Familienangehöhrigen belasten muss, dann muss eigentlich
die Polizei beweisen können wer der Lenker war.
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Cuore Sportivo
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Beitrag von Cuore Sportivo »

ja aber dann wird doch der fahrzeughalter zur rechtschat gezogen.

ich dachte entweder gibt man den fahrer an oder man ist als halter selberschuld.

kann es mir fast nicht vorstellen das sowas funktioniert.
enzo
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Beitrag von enzo »

dann muss ich als motorradfahrer nie eine busse bezahlen oder was? sorry, aber das kann ich mir nicht vorstellen... :roll:
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Petzi
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Beitrag von Petzi »

Dieses Gesetzt gibt es doch nur in einigen Kantonen, dass der Halter zur Rechenschaft gezogen wird.....
Hat man eigentlich ein Recht die Foto zuerst anzusehen, bevor man irgendetwas angibt???

gruss Chris
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