chris75 hat geschrieben:
Ist wieder vorbei mit der "Freiheitsstrafe". Wird in Tagessätzen angepasst an das Einkommen verrechnet. Damit spart der Staat doppelt. Einmal mit den Einnahmen und dann noch mit der nicht mehr nötigen Gefängnisstrafe und deren Kosten.
Das hätte ein Polizist gewusst.
Gruss Chris
Naja, eine bedingte Freiheitsstrafe (wird erst vollzogen, wenn er in Zukunft erneut grob gegen Verkehrsregeln verstösst) kann jedenfalls mit einer unbedingten Geldstrafe (ist ohne wenn und aber zu bezahlen) verbunden werden. Bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit um mehr als ihr ganzes - 167 km/h ausserorts ist nicht ohne

- schätze ich die Rechtssprechung in der Deutschschweiz bei der immer noch anhaltenden "Raser-Hysterie" so ein, dass nicht mehr nur eine reine Geldstrafe ausgesprochen werden wird.