

Naja, Tabak und Alkohol sind in Bezug auf die Suchtgefahr zwei verschiedene Paar Schuhe, aber das nur nebenbei.Soemmi164 hat geschrieben:er wird dann schon sehen, dass ihn das bier innerlich auffrisst... denn schlussendlich ist es bloss eine verlagerung der sucht, nichts weiter...
Lieber rauchen als jedes auto das mir einen aufbäumen lässt kaufen.....
Kanton Solothurn erhält Anti-Tabak-Gesetz
Der Kanton Solothurn erhält das schärfste Anti-Tabak-Gesetz der Schweiz. Die Stimmbürger haben einem Rauchverbot in öffentlichen Räumen sowie in Gastronomie- und Kulturbetrieben mit 56 Prozent Ja deutlich zugestimmt.
Für Raucher können Gastro- und Kulturbetriebe separate Räume einrichten. Künftig wird auch der Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahren sowie Tabakwerbung auf öffentlichem sowie auf öffentlich einsehbarem privatem Grund verboten.
Die Stimmberechtigten sprachen sich in einer Variantenabstimmung mit 42 871 gegen 34 211 Stimmen für die schärfere Vorlage aus. Die mildere Variante hätte lediglich ein Rauchverbot für öffentliche Räume wie Verwaltung, Spitäler oder Schulen, nicht aber für Gaststätten und Kulturbetriebe vorgesehen. Die Stimmbeteiligung lag bei 49,9 Prozent.
Widerstand gegen das umfangreiche Rauchverbot kam vorwiegend aus Gastrokreisen sowie von bürgerlicher Seite. Die Gegner sahen in dem Verbot einen unzulässigen Eingriff in die Handels- und Gewerbefreiheit.
«Wir haben nun eine »Gesundheitsinsel Kanton Solothurn«, kommentierte Andreas Gasche, Geschäftsführer des Kantonal-Solothurnischen Gewerbeverbands das Resultat. Im Bereich der Rauch- als auch der Tabakwerbeverbote brauche es nun eine gesamtschweizerische Lösung.
Hoch erfreut über das Ja zeigten sich hingegen die Befürworter. Für das Rauchverbot war unter anderen auch die Lungenliga Solothurn, die den Volksentscheid im Vorfeld der Abstimmung als »wegweisend für die Schweiz« bezeichnet hatte.
»Wir sind heute in der Tabakprävention einen entscheidenden Schritt vorwärts gekommen«, stellte Gesundheitsdirektor Peter Gomm zufrieden fest. Nun muss der Regierungsrat das Inkrafttreten bestimmen, ab diesem Zeitpunkt gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren zur Umsetzung. (sda)
Quelle: AZ-Online
Vielleicht hat es ja schon jemand geschrieben....hab nicht alles durchgelesen. Zigi Päckli 15.- und das Problem ist gelöst.Soemmi164 hat geschrieben: Einnahmen aus dem Zigarettenverkauf:
An die AHV pro Paket 2.77![]()
An die MwSt pro Paket .37
Wo sollten den eurer Meinung nach die 2.3 mia Franken sonst geholt werden???
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