eine freundin von mir ist am 13.5.05 um 01.30h nachts in dieses ungesicherte loch in der fahrbahn gefahren und felgen und reifen beschädigt (schaden ca. fr. 270)
damalige abklärung beim kanton aargau



wie sehts ihr? wer haftet für diesen schrott, bei wem soll ich anklopfen und die schadenersatzforderung geltend machen? dazu nach einem halben jahr???
klaus