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AUTO VERZOLLEN

Verfasst: 04 Jan 2006, 11:03
von UTR
Hallo Freunde

Hab ne kurze frage an euch allen.
Wie funktioniert das verzollen von ein Auto von Deutschland hier in der Schweiz??

Wie wird das gerechnet?
PS/Gewicht/Damaliger Neupreis?

P.S.: Das Auto ist in Deutschland getuned worden, ist aber alles registriert und eingetragen :arrow: Habe ich denn hier bei der Strassenverkehrsamt problemen ?? :roll:


Hoffe ihr könnt mir dabei wichtige Infos geben :wink:
Vielen Dank

Gruss
Ivano

Verfasst: 04 Jan 2006, 11:43
von Max 75
ivano


am besten du fragst unser Oberzolldeklarant Chriginator... der weiss am besten bescheid :wink: der ist jedoch schon abgehauen, ist nicht mehr im büro :evil:

ich selber kann mir gut vorstellen, dass es in der Schweiz zu problemen kommen könnte, da in der schweiz ja alles illegal ist :?
aber am besten du fragst chrigi, der kann dir eine kompetente antwort geben!

gruss

massimo

Verfasst: 04 Jan 2006, 11:47
von Petzi

Verfasst: 04 Jan 2006, 11:50
von Turbodeltone
Wenn kein EU Ursprungsnachweis geliefert werden kann so ist Zoll
zu entrichten der auf Basis des Gewichts gerechnet wird.

Ansonsten 7.6% MWST und 4% Autosteuer auf Basis des Kaufpreises

Nachträgliche änderungen könnten von Fall zu Fall Probleme machen
da die STVA ev. Bescheinigungen möchte die schwer aufzutreiben sind
und hier auch ev. Abgas- Leistungs- Lärmmessungen anfallen könnten.

Verfasst: 04 Jan 2006, 11:52
von firefox
Machs so: ;-)


Fahrzeuge als Übersiedlungs-, Ausstattungs- oder Erbschaftsgut

Fahrzeuge die von den Zollbehörden als Übersiedlungs-, Ausstattungs- oder Erbschaftsgut abgefertigt werden, können in einem vereinfachten Verfahren eine Zulassung erhalten.
Wichtig: Das Fahrzeug muss bei der Einführung in die Schweiz beim Zollamt als Übersiedlungs-, Ausstattungs- oder Erbschaftsgut gemeldet werden. Die Zollbehörde entscheidet, ob die Kriterien für eine entsprechende Abfertigung erfüllt sind und stellt eine schriftliche Bestätigung aus. Diese Bestätigung ist bei der Fahrzeugprüfung mit den anderen Papieren vorzuweisen.

Es ist analog der Beschreibung unter "Import ohne Übereimstimmungsbescheinigung" vorzugehen. Eine Befreiung von der Typenprüfung ist ebensowenig erforderlich wie der Nachweis über die Einhaltung der Lärm- und Abgasnormen.
Einschränkung: Erfüllt das importierte Fahrzeug nicht die gültigen Lärm- und Abgasvorschriften, wird eine Einschränkung für den Halterwechsel im Fahrzeugausweis eingetragen.

Verfasst: 04 Jan 2006, 11:53
von xbertone
Ganz wichtig:

Zoll hat mit der Zulassung bzw. STVA gar nichts zu tun.

Du kannst praktisch alles einführen und entsprechend verzollen - dass das Auto dann aber auch zugelassen wird ist keineswegs sicher!

Gehe mit den Deutschen Papieren zum STVA und kläre alles vorgängig ab - lass dir alles schriftlich bestätigen...

Verfasst: 04 Jan 2006, 11:54
von firefox
immerweider nützlich.......

http://www.baselland.ch/docs/jpd/mfk/er ... rlasse.htm
Hier sind die gesetzlichen Grundlagen verankert.

http://www.baselland.ch/docs/jpd/mfp/fa ... zeug_3.htm
kleines FAQ, wie ein Fahrzeug bei uns vorgeführt wird etc.

Verfasst: 04 Jan 2006, 11:55
von xbertone
firefox hat geschrieben:Machs so: ;-)


Fahrzeuge als Übersiedlungs-, Ausstattungs- oder Erbschaftsgut

Fahrzeuge die von den Zollbehörden als Übersiedlungs-, Ausstattungs- oder Erbschaftsgut abgefertigt werden, können in einem vereinfachten Verfahren eine Zulassung erhalten.
Wichtig: Das Fahrzeug muss bei der Einführung in die Schweiz beim Zollamt als Übersiedlungs-, Ausstattungs- oder Erbschaftsgut gemeldet werden. Die Zollbehörde entscheidet, ob die Kriterien für eine entsprechende Abfertigung erfüllt sind und stellt eine schriftliche Bestätigung aus. Diese Bestätigung ist bei der Fahrzeugprüfung mit den anderen Papieren vorzuweisen.

Es ist analog der Beschreibung unter "Import ohne Übereimstimmungsbescheinigung" vorzugehen. Eine Befreiung von der Typenprüfung ist ebensowenig erforderlich wie der Nachweis über die Einhaltung der Lärm- und Abgasnormen.
Einschränkung: Erfüllt das importierte Fahrzeug nicht die gültigen Lärm- und Abgasvorschriften, wird eine Einschränkung für den Halterwechsel im Fahrzeugausweis eingetragen.
Geht das?

Ich kann ja sagen, dass ich ein Auto von einem Freund als Geschenk bekomme... glaube aber nicht, dass die mir das so abnehmen :D

Verfasst: 04 Jan 2006, 11:57
von firefox
Weiss ich auch nicht. Habe ich noch nie versucht, hihi Hätte dann plötzlich zufälligerweise einen götti, der mir ein Auto vererbt hat, hihi 8) :lol:

Verfasst: 04 Jan 2006, 12:04
von UTR
@ALL

Danke für die Infos, sehr sehr nett von euch allen :wink:

Kann ne echte komplizierte und vorallem teure sache werden :roll:

Gehe Samstag nach Deutschland, wenn alles gut klappt, werde ich mein neuen MONSTER hier POSTEN :wink:

Verfasst: 04 Jan 2006, 12:06
von Lui@alfissima
Es gibt aber nur ein Monster Chline...alle anderen sind nur schnelle Autos capisch :wink:

Für alle andere die nicht wissen worüber wir reden ( siehe Foto )

Ja der Porsche Killer

Verfasst: 04 Jan 2006, 12:08
von UTR
@lui
Ja, das ist nun so... Der Punto von Colaianni fährt wie die sau...
Aber ich denke, da wird er zum ersten mal echte problemen kriegen mein lieber Bruder :wink:

Re: AUTO VERZOLLEN

Verfasst: 04 Jan 2006, 13:53
von Enforcer
Uno Turbo Racing hat geschrieben: P.S.: Das Auto ist in Deutschland getuned worden, ist aber alles registriert und eingetragen :arrow: Habe ich denn hier bei der Strassenverkehrsamt problemen ?? :roll:
Ich habe auch mal ein Auto importiert. Für die Zulassung hier in der Schweiz brauchte ich damals (nehme mal, dass das immer noch gleich ist) eine Typenscheingenehmigung vom Generalimporteur in der Schweiz der jeweiligen Automarke. In Deutschland gelten nicht die gleichen Normen (davon können wir hier nur träumen... :wink: ), darum sind auch Fahrzeuge in Originalzustand keine Garantie für eine problemlose Zulassung in der Schweiz. Als Beispiel:

Ein BMW M5 3.8 Liter hat in Deutschland 340 PS, in der Schweiz aber nur 327 PS. Dies hat nur mit der Auspuffanlage zu tun, weil die bei Schweizer Ausführung geändert wurde aufgrund der strengerern Abgasnormen. Wenn du daher so ein Fahrzeug importieren willst, musst du zuerst den Kat, Mittel- und Endtopf umrüsten. Ansonsten kriegst du keine Genehmigung vom Generalimporteur. Das Gleiche gilt für Tuningteile. Wenn du z.B. kein Beiblatt für die Felgen und den Auspuff hier in der Schweiz kriegst, kann das Fahrzeug in der Schweiz nicht zugelassen werden, auch wenn vorher im deutschen Fahrzeugausweis alles eingetragen war... :evil:

Re: AUTO VERZOLLEN

Verfasst: 04 Jan 2006, 14:03
von UTR
Enforcer hat geschrieben:
Uno Turbo Racing hat geschrieben: P.S.: Das Auto ist in Deutschland getuned worden, ist aber alles registriert und eingetragen :arrow: Habe ich denn hier bei der Strassenverkehrsamt problemen ?? :roll:
Ich habe auch mal ein Auto importiert. Für die Zulassung hier in der Schweiz brauchte ich damals (nehme mal, dass das immer noch gleich ist) eine Typenscheingenehmigung vom Generalimporteur in der Schweiz der jeweiligen Automarke. In Deutschland gelten nicht die gleichen Normen (davon können wir hier nur träumen... :wink: ), darum sind auch Fahrzeuge in Originalzustand keine Garantie für eine problemlose Zulassung in der Schweiz. Als Beispiel:

Ein BMW M5 3.8 Liter hat in Deutschland 340 PS, in der Schweiz aber nur 327 PS. Dies hat nur mit der Auspuffanlage zu tun, weil die bei Schweizer Ausführung geändert wurde aufgrund der strengerern Abgasnormen. Wenn du daher so ein Fahrzeug importieren willst, musst du zuerst den Kat, Mittel- und Endtopf umrüsten. Ansonsten kriegst du keine Genehmigung vom Generalimporteur. Das Gleiche gilt für Tuningteile. Wenn du z.B. kein Beiblatt für die Felgen und den Auspuff hier in der Schweiz kriegst, kann das Fahrzeug in der Schweiz nicht zugelassen werden, auch wenn vorher im deutschen Fahrzeugausweis alles eingetragen war... :evil:
Und wie ist es wenn der motor aufgebort ist? bzw 3.0 auf 3.2 liter ?? Aenderung in Deutschland eingetragen!

Verfasst: 04 Jan 2006, 14:22
von Domi
In Deutschland kriegst du ja auch jeden Scheiss eingetragen :wink:

Hier wirds dann schon schwieriger... evtl. mit einer Einzelabnahme... Viel Spass sag ich nur...