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beschädigte Fahrbahn - wer bezahlt?

Verfasst: 20 Okt 2005, 14:00
von NIKI
hoi zäme bzw. an die anwälte unter uns:

eine freundin von mir ist am 13.5.05 um 01.30h nachts in dieses ungesicherte loch in der fahrbahn gefahren und felgen und reifen beschädigt (schaden ca. fr. 270)

damalige abklärung beim kanton aargau :arrow: sachbearbeiters des kantons verweist sie an die baufirma leuthard ag :arrow: sachbearbeiter der baufirma sagt ihr, sie soll ihm die rg schicken :arrow: dieser bezahlt sie nicht und sagt im nachhinein, er habe sie nie erhalten und es bringe nichts mehr, diese nachzusenden, jetz würden sie nichts mehr bezahlen.

wie sehts ihr? wer haftet für diesen schrott, bei wem soll ich anklopfen und die schadenersatzforderung geltend machen? dazu nach einem halben jahr???

klaus

Verfasst: 20 Okt 2005, 14:17
von jag_rip
Rechtsschutz? Denn die Anfrage bei der Baufirma war ja zeitgerecht und die Firma hat ja zugesichert für den Schaden aufzukommen...

Verfasst: 20 Okt 2005, 14:25
von Turbodeltone
Brief nochmals eingeschrieben versenden und mit Anwalt drohen falls
sie keinen Rechtsschutz hat, ansonsten gleich den Rechtsschutz aufbieten....

Re: beschädigte Fahrbahn - wer bezahlt?

Verfasst: 20 Okt 2005, 14:26
von Denyo
NIKI hat geschrieben:sachbearbeiter der baufirma sagt ihr, sie soll ihm die rg schicken :arrow: dieser bezahlt sie nicht und sagt im nachhinein, er habe sie nie erhalten und es bringe nichts mehr, diese nachzusenden, jetz würden sie nichts mehr bezahlen.
Wenn sie nichts schriftliches hat wirds wohl schwierig...

Scheiss Rechtsstaat! :<
Falls der Sachbearbeiter ein Auto :arrow: Reifen aufschlitzen! :twisted:

Verfasst: 20 Okt 2005, 14:27
von NIKI
an die baufirma senden?

rechtsschutz hat ihr empfohlen, an den kanton zu schreiben.. aber selbst hat er nicht gesagt, er würde den brief machen...?

ich glaube, ich muss mal dem typ vom rechtsschutz anrufen..

Verfasst: 20 Okt 2005, 14:27
von Denyo
...wenn ich mir das Bild so anschaue...
Da ist sie aber sehr weit am Strassenrand gefahren...

Verfasst: 20 Okt 2005, 14:36
von BlackTurbo
Du darfst die ganze Strassenbreite ausnutzen!

Ja, der Rechtsschutz soll sich darum kümmern. Sie muss den Fall anmelden und nicht nur anfragen, dann macht er auch den Brief selber.

Aber ich denke dass es richtig ist, an den Kanton zu gelangen. Ob der dann noch jemanden zur Rechenschaft ziehen kann, kann euch egal sein! Verantwortlich für den Strassenunterhalt ist der Kanton, also auch bei dem anklopfen!

Und immer schriftlich!!

M.E. ist diese Loch eindeutig zu tief und darf so nicht sein - also ist es ein Mangel an der Fahrban und der "Eigentümer" hat für den Schaden aufzukommen.

Verfasst: 20 Okt 2005, 15:13
von Turbodeltone
Da hat BT recht, für den Unterhalt der Strassen ist der Staat/Kanton
zuständig, er vergibt ja lediglich Aufträge an Subunternehmer....

Und eben immer schriftlich am besten vom Rechtsschutz und eingeschrieben....

Ähnlicher Fall

Verfasst: 20 Okt 2005, 15:54
von Philippe
Hallo zusammen

Hatte ein ähnlicher Fall. Baustelle einer Bezirksstrasse (Bezirk = Besitzerin) vor dem Haus. Zufahrt zum eigenen Parkplatz wurde mir zugesichert. Nach ein paar Tagen rein - raus fahren über eine Stahlplatte, hat sich diese verschoben.... und ich schlug am Frontspoiler auf, bzw. der Spoiler flog im hohen Bogen davon! Schaden um die 1800.00 Fr.

Nach sehr langen und zähen Verhandlungen zahlte die Versicherung vom Bezirk die 1000.- Fr. von meinem Selbstbehalt und der Rest zahlte meine Vollkasko, jedoch ohne Bonusverlust. Dies hat alles die Versicherung vom Bezirk in die Wege geleitet.
Schlussendlich war's mir egal wie... Hauptsache der Schaden wurde übernommen.

Gruss Philippe