Abgefahrene Pneus -> Busse
Verfasst: 07 Okt 2005, 17:34
Hallo zusammen
Gestern kam ich in eine Polizeikontrolle. Der Polizist beanstandete beide Vorderreifen und erklärte mir, dass bei einem abgefahrenem Reifen eine Busse von Fr. 40.- zu bezahlen ist und bei zwei abgefahrenen Reifen eine Verzeigung an das Polizeirichteramt (ev. mit Ausweisentzug u.s.w.) zu folge hat.
Der nette Polizist unterliess es aber mit einer Verzeigung und büsste mich stattdessen mit Fr. 80.- (welche ich Bar bezahlen musste) und forderte mich auf, das Auto mit neuen Pneus bis am 15.10. bei der Polizei zu zeigen.
Die Reifen waren nur am Rand abgefahren, Lauffläche meines erachtens noch ok. Der Polizist stellte mir keine Quittung auf, stattdessen notierte er auf der "Aufforderung das Fahrezug bei der Polizei zu zeigen" lediglich das ich bezahlt habe und das auch erst nachdem ich Ihn auf die Quittung aufmerksam gemacht habe.
Da ich die gesetzlichen Grundlage nicht kenne und ich erstmals froh war, dass es keine Verzeigung gibt, bezahlte ich die Busse ohne nachzufragen.
Nun würde mich interessieren, ob es normalerweise wegen abgefahrenen Reifen eine Verzeigung an das Polizeirichteramt gibt und ob das Vorgehen des Polizisten zulässig ist? Das ganze kam mir irgendwie komisch vor.
Gruss
Jeraldo
Gestern kam ich in eine Polizeikontrolle. Der Polizist beanstandete beide Vorderreifen und erklärte mir, dass bei einem abgefahrenem Reifen eine Busse von Fr. 40.- zu bezahlen ist und bei zwei abgefahrenen Reifen eine Verzeigung an das Polizeirichteramt (ev. mit Ausweisentzug u.s.w.) zu folge hat.
Der nette Polizist unterliess es aber mit einer Verzeigung und büsste mich stattdessen mit Fr. 80.- (welche ich Bar bezahlen musste) und forderte mich auf, das Auto mit neuen Pneus bis am 15.10. bei der Polizei zu zeigen.
Die Reifen waren nur am Rand abgefahren, Lauffläche meines erachtens noch ok. Der Polizist stellte mir keine Quittung auf, stattdessen notierte er auf der "Aufforderung das Fahrezug bei der Polizei zu zeigen" lediglich das ich bezahlt habe und das auch erst nachdem ich Ihn auf die Quittung aufmerksam gemacht habe.
Da ich die gesetzlichen Grundlage nicht kenne und ich erstmals froh war, dass es keine Verzeigung gibt, bezahlte ich die Busse ohne nachzufragen.
Nun würde mich interessieren, ob es normalerweise wegen abgefahrenen Reifen eine Verzeigung an das Polizeirichteramt gibt und ob das Vorgehen des Polizisten zulässig ist? Das ganze kam mir irgendwie komisch vor.
Gruss
Jeraldo