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arbeitsgesetz - hilfe!
Verfasst: 02 Mär 2005, 11:02
von bärbel
wer kennt sich mit dem arbeitsgesetz aus?
ein kollege von mir hat auf ende mai gekündigt, nun will man ihm die ferien streichen. das geht doch nicht!!?
was kann er machen?
Verfasst: 02 Mär 2005, 11:10
von DonVito
Kenne mich da auch aus... da ich in der selben situation bin...
habe auch gekündigt am 28.2.05. Ich habe aber 2 mt frist... das heiss ich muss bis ende April arbeiten.
Im Jahr habe ich 25 Tage ferien...
die ferien gelten bei uns von 1.1. bis 31.12.
Das heisst ich arbeite 4 volle monate...
25:12 x 4= ca 8 Tage
Das sind die Tage die ich in anspruch habe für diese Zeit. Dies ist im OR auch so geregelt, ausser bei speziellen abmachungen.
Für mich heisste es, dass ich fast 2 Wochen früher gehen kann, da ich noch keine ferien hatte..
hoffe das reicht dir
gruss Don
Verfasst: 02 Mär 2005, 11:11
von BlackTurbo
OR 319 ff....
http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/index2.html#id-2-10-1
http://www.advokatur.ch/arbeit.html
Ist es nicht so, dass dann der Ferienanspruch auf die Arbeitsdauer runtergebrochen wird? 4 Wochen wenn du 12 Monate arbeitest, wenn du nun per Ende April gehst, sind das also nur 4 Monate. Demzufolge hat man nur ca. 6.5 Tage Ferienanspruch....
Verfasst: 02 Mär 2005, 11:40
von Turbodeltone
Ja ist wie beim 13. es wird pro rata abgerechnet, so viel ich weiss darf
man die Ferien nicht komplett streichen bzw. den Ferienanspruch auch
nicht auszahlen lassen...
Das einfachste was er machen kann ist der Rechtsberatung anzurufen
die Auskunft ist gratis...
Verfasst: 02 Mär 2005, 12:01
von Cuore Sportivo
Turbodeltone hat geschrieben:...bzw. den Ferienanspruch auch
nicht auszahlen lassen...
ich danchte dass in speziellen Fälle die Ferien ausbezahlt werden können...
Verfasst: 02 Mär 2005, 13:02
von bärbel
denke schon, dass die ferien ausbezahlt werden können. aber wohl kaum im fall meines kollegen, da die firma sich eher gegen ihn stellt als für ihn...
vielen dank für eure mithilfe!
Verfasst: 02 Mär 2005, 13:03
von Italo-Fan
vor zwei Jahren hat man mir die Ferien ausbezahlt. Ich hatte das damals schirftlich bekommen! dort stand dass ich gekündigt hätte usw. und dass aus Gründen des Personalnotstandes mir die Ferien ausbezahlt wird, damit ich bis zum letzten Tag anwesend sein kann.
also es geht alles wenn es schriftlich festgelegt wird

Verfasst: 02 Mär 2005, 13:10
von DonVito
Cuore Sportivo hat geschrieben:Turbodeltone hat geschrieben:...bzw. den Ferienanspruch auch
nicht auszahlen lassen...
ich danchte dass in speziellen Fälle die Ferien ausbezahlt werden können...
Dies müsste er am besten wissen, solche sachen sind meistens vertraglich geregelt. In den meisten Fällen werden die ferien nicht ausbezahlt, sondern kompensiert. Wenn eine kompensation nicht möglich ist, wegen einem austritt z.B. Wird die differenz ausbezahlt.
DON
Verfasst: 02 Mär 2005, 13:14
von bärbel
okei, sie wollen ihm die ferien ausbezahlen. er will, die ihm zustehenden tage, aber ferien nehmen...
Verfasst: 02 Mär 2005, 13:31
von Stefan
wenn er Ferien haben will, bekommt er die auch. Ausbezahlt darf es nur werden, wenn der Arbeitnehmer damit einverstanden ist.
Ansonsten stimmen die Aussagen oben

Verfasst: 02 Mär 2005, 13:35
von Cuore Sportivo
bärbel hat geschrieben:okei, sie wollen ihm die ferien ausbezahlen. er will, die ihm zustehenden tage, aber ferien nehmen...
In einem solchen Fall müssen sie ihm die Ferien geben resp. freie Tage geben!!!
Das mit Ferien auszahlen ist eben - wie IF gesagt hat - nur schriftlich
und wenn beide Parteien einstimmig sind.
Ferien sind gem. Gesetz da um sich auszuruhen und nicht um mehr zu
verdienen. Ein Bekannter von mir wurde Fristlos gekündigt weil er in den
Ferien an einem anderen Ort kurzfristig gegen Entgelt gearbeitet hatte.
Er und sein Arbeitgeber gingen vor Gericht und mein Bekannter bekam
Unrecht mit dieser kurzgefasster Antwort:
Ferien sind da um sich auszuruhen und nicht um Nebenverdienste zu
tätigen.
Also wenn dein Kolleg seine Ferien in freie Tage haben möchte dann
kann er knallhart darauf bestehen und bis vor Arbeitsgericht gehen.
Denn spätesens dort wird er sein Recht bekommen.