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Parkschaden mit Geschäftswagen, wer zahlt ??

Verfasst: 12 Feb 2005, 15:51
von Hotrod
Hallo,

vielleicht könnt ihr mir helfen, hab vor kurzem einen kleinen Parkschaden (Kratzer und Rücklicht defekt) verursacht der laut Garage Fr 1000.- kosten soll. :x

Da es sich um ein Geschäftsfahrzeug handelt und ich im Auftrag der Firma unterwegs war stellt sich nun die Frage wer für den Schaden aufkommen muss.

Mein Chef meint ich soll dies bei meiner Haftpflicht-Versicherung anmelden die würden den Schaden übernehmen. Ich bin jedoch der Meinung gelesen zu haben, dass der Schaden nur durch mich übernommen werden muss wenn er absichtlich oder fahrlässig Verursacht worden ist. Weiss da jemand genaueres ?

Verfasst: 12 Feb 2005, 17:20
von chuz
hei du

wie ist das ganze genau passiert, hasst du dein fz selber beschädigt oder was ist genau passiert.

über deine Privathaftpflicht kannst du es nicht anmelden, da du beruflich unterwegs warst und schäden am FZ des Arbeitgebers eh nicht versichert sind.

Der Schaden muss über die Versicherung des Autos, d.h. über das Geschäft abgewickelt werden...

Verfasst: 13 Feb 2005, 10:36
von Hotrod
Hallo,

danke für deine Antwort. Das Malheur ist mir selber passiert, habe beim Seitwärts einparkieren einen Zaun übersehen :oops: (Ist auch so ein riesen Toyota Previa Teil)

Wie es scheint gibt es für dieses Fahrzeug keine Parkschadenversicherung da es schon zu alt ist. Das würde ja heissen dieser Fall ist nicht versichert und muss von irgendwem Bezahlt werden. Kann nun der Arbeitgeber die Kosten für die Rep. von mir verlangen oder geht dass zu seinen Lasten?

Verfasst: 13 Feb 2005, 13:32
von mo155
Hotrod hat geschrieben:Hallo,

danke für deine Antwort. Das Malheur ist mir selber passiert, habe beim Seitwärts einparkieren einen Zaun übersehen :oops: (Ist auch so ein riesen Toyota Previa Teil)

Wie es scheint gibt es für dieses Fahrzeug keine Parkschadenversicherung da es schon zu alt ist. Das würde ja heissen dieser Fall ist nicht versichert und muss von irgendwem Bezahlt werden. Kann nun der Arbeitgeber die Kosten für die Rep. von mir verlangen oder geht dass zu seinen Lasten?
normalerweise gehen schäden an dienstfahrzeugen immer zu lasten des arbeitgebers bzw dessen versicherung. ausnahme: grobe fahrlaessigkeit. ich fahre für meinen arbeitgeber diese großen ford transit busse und wenn ich ohne einweiser rückwärts fahre (grobe fahrlässigkeit :roll: ) und einen unfall verursache, muss ich zahlen. ansonsten sind alle schäden durch die vollkasko des arbeitgebers abgedeckt. eigentlich kann er dich nicht dafür belangen!

Verfasst: 16 Feb 2005, 19:49
von Hotrod
Danke für die Infos, es hat sich inzwischen geklärt, ihr hattet zum Glück recht :D :

Da es sich um ein Geschäftsauto handelt und der "Unfall" während einer Geschäftsfahrt passiert ist, muss vollumfänglich der Arbeitgeber oder dessen Versicherung für den Schaden haften. Ausnahme: Der Unfall wurde grobfahrlässig provoziert.