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Schaden nach Montage einer Sperco-Domstrebe!!

Verfasst: 29 Sep 2004, 15:25
von Silversnake
Ciao Alfisti....

Hab da ein Riesenproblem und zwar habe ich im Mai/Juni ca. eine Domstereb MONTIEREN lassen, bezogen habe ich sie bei der Carex in Goldach (SG).
Vor ca. einen Monat hatten wir einen Hagelsturm und mein Baby hat ein paar beulen auf dem Kofferaumdeckel abgekriegt und somit habe ich mein Auto genau inspiziert und mit grossem Entsetzen festgestellt, dass die Domstrebe irgendwo angestanden ist und somit eine kleine Beule auf der Motorhaube enstanden ist. Ok, die kleine Beule ginge ja noch, aber leider hat es auch einen Riss im Lack gegeben. Jetzt streiten sich sämtliche Leute (Carex + Mech) über die Schadenskosten!
Wie sieht ihr das, wer muss den Schaden bezahlen???

Der Lieferant meinte der Mech hätte es merken sollen, der Mech sagt der Lieferant hätte eine korrekte Domstrebe zu liefern!
Was soll ich nun unternehmen?

Da ich am 17.10. für 3 Wochen in den Ferien bin und ich danach mein Baby in den Winterschlaf schicke, möchte ich gerne beide Schäden (Hagelschaden + Domstrebenschaden) bis dann und beide auf einmal erledigen lassen.

Wo sind unsere Rechtsexperten?

Es ist noch zu erwähnen dass der Lieferant damals als er zum erstenmal den Schaden sah, sagte dass dies ein kleiner Eingriff gewesen wäre, der Mech hätte nur gerade einen kleinen Ecken an der Strebe mit dem Winkelschleifer wegschleifen müssen und dann wäre alles ok gewesen.
Er hat es dann auch gleich getan (der Lieferant), aber auch dies nützte nichts, sie steht nämlich immer noch an!!!!!!!!! Haben das ganze mit einem Blatt Papier getestet und dieses war nach dem schliessen der Haube zerrissen!!!!!!

Verfasst: 29 Sep 2004, 15:26
von enzo
hast du eine rechtschutzversicherung?

Verfasst: 29 Sep 2004, 15:31
von Ringhio
ach du sch...!

die strebe sollte eigentlich genau aufs auto abgestimmt sein. oder ist es eine universal-strebe? :?

Verfasst: 29 Sep 2004, 15:31
von Silversnake
Ich galube nicht, aber müsste doch auch ohne gehen, oder?!

Verfasst: 29 Sep 2004, 15:46
von Turbodeltone
Hast du die Strebe selber gekauft oder durch die Garage? Sagen wir mal
Lieferant und Garagist sind beide nicht ganz unschuldig, theoretisch muss
der der etwas verbaut, darauf bedacht sein das dies auch Ordnungsge-
mäss geschieht wenn nicht haftet er für den Schaden.

Verfasst: 29 Sep 2004, 16:06
von Silversnake
Also da der Daddy von meiner Freundin einmal eine Garage hatte, hat halt er noch diverse Rabatte und da ich Geburtstag hatte, habe ich geschenkt bekommen!

Nein, ist keine Universal-Strebe, sondern eine die Domstrebe nur für Alfa Spider gedacht ist.

Ich denke auch dass mein Mech besser darauf achten musste, aber eben!
Das komische ist eben auch noch das nach dem Verbessern durch den Winkelschleifer, diese Scheissstrebe immer noch nicht ok ist!

Ein Experte hat mir geraten nur noch über eingechriebene Briefe zu kommunizieren, aber irgendwo ist der Mech ja auch mein Kumpel und somit finde ich wir können noch normal miteinander reden!

Mal sehen, werde heute Abend noch schnell vorbeischauen und dann mal sehen was er sagt, sonst reagiere ich nur noch auf die harte Weise!!!

Verfasst: 29 Sep 2004, 16:14
von Ringhio
ich würde auch vorher den Mech und den Lieferanten zur Rede stellen. Möglicherweise findet man eine Lösung ohne grossen Streit anzufangen. (d.h. sie müssen unter sich abmachen, wer den Schaden bezahlt...)

Falls das nichts nützt, dann Rechtsschutz, Betreibung, Russische Mafia, usw. :twisted:

Verfasst: 29 Sep 2004, 16:38
von BlackTurbo
Wie Turbo gesagt hat, sind beide nicht ganz unschuldig.

Der Mech übernimmt die Ware, welche meistens eine Garantie mit sich bringt. Der Mech muss die Ware prüfen und dann entscheiden, ob es die richtige ist und ob sie passt. Wenn er sie montiert und dafür kassiert, haftet er gegenüber dir.

Ich hatte einen ähnlichen Fall. Ein Kunde hat ein Bellig-Lavabo in Österreich gekauft. Sein Sanitär hat es anschliessend installiert. Nach 3 Wochen ist der Anschluss des Lavabo gerissen und es entstand ein grosser Wasserschaden. Der Sanitär haftet gegenüber dem Kunden, auch wenn es sich dabei um einen Konstruktionsfehler gehandelt hat. Er seinerseits konnte den Schaden bei dem Hersteller - unter der Beweislast - geltend machen.

Also stelle deine Vorderung dem Mech der es montiert hat. Denn das ist der Fachmann und muss sich vergewissern, dass die Sterbe passt etc! Wenn die falsche geliefert wurde, kann er weiter zum Lieferant springen. Wenns eine Fehlkonstruktion ist, weiter zum Hersteller.

Mach eine schriftliche Mängelrüge!

Um die Rechtslage zu beurteilen muss mal geklärt werden ob es sich um einen einfachen Auftrag, einen Kaufvertrag etc handelt...

Ich bin jedoch kein Rechtsexperte!

Verfasst: 29 Sep 2004, 17:38
von Chrigi
das ist eben das übel mit den Dingern.. die muss man immer etwas anpassen... beim 155er V6 muss man zb. die Leitungen zum Bremskraftverstärker etwas eindrücken :shock: beim 33er muss man mit dem Hammer dahinter etc etc etc.. aber einer der das einbaut sollte das wissen!