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Tieferlegung Italien

Verfasst: 28 Jul 2004, 16:43
von Daniel
Eine gute Freundin von mir will ihren 147 1.9 tieferlegen. Grundsätzlich ist dies noch nicht das Problem.

Um Geld zu sparen will sie dies in Italien machen lassen bei ihrem Onkel der eine Garage hat. Ich habe ihr das Eibach ProSystem Fahrwerk (Federn + Stossdämpfer + Blinkerleiste) empfohlen.

Meine Frage nun, ist dies kein Problem, wenn sie dies in Italien machen lässt und dann in der Schweiz vorführen lässt?

Verfasst: 28 Jul 2004, 16:48
von firefox
Eigentlich reicht irgend eine Unterschrift auf dem Zerti der den ordnungsgemässen einbau garantiert. Ohne geht nicht, das habe ich schon probiert, da ich mein Auto ja selber tiefer gelegt habe. Es muss eine offizielle Garage sein. Rechtlich gesehen sogar vermutlich eine CH-Garage! Ich würde einfach die Unterschrift auf das Zerti setzen und keinen Firmen Stempel aus Italien drauf setzen....

Frag mal das Strassi an, die können dir dies sicher sagen!

Verfasst: 28 Jul 2004, 17:01
von Daniel
Also reicht das deutsche TÜV Zertifikat aus?

Verfasst: 28 Jul 2004, 17:06
von firefox
Hier ein Mail vom Chef der MFK beider Basel auf meine Anfrage hin von damals.:

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Guten Tag Herr Messerli

Ihr Mail wurde mir von der Motorfahrzeugkontrolle am 15. Nov.
weitergeleitet. Da ich in den letzten 4 Wochen im Militärdienst war, komme
ich leider erst heute dazu Ihnen eine Antwort zu senden.

Grundsätzlich stellt das Montieren eines Fahrwerkes eine melde und
prüfpflichtige Änderung dar. Das geänderte Fahrzeug muss also vor der
Weiterverwendung nachgeprüft werden.

Bis zu einer Tieferlegung gegenüber dem Originalzustand von max. 40 mm gilt:

Um die Tieferlegugsfedern eintragen zu können, muss eine Garantie- oder
Eigungserklärung des Federnherstellers vorhanden sein. Aus der
Garantieerklärung sollte der genaue Federntyp mit Bezeichnung, der Name des Hersteller, die resultierende Tieferlegung, sowie der genaue Fahrzeugtyp, für welchen die Tieferlegung geeignet ist hervorgehen. Die Eignungserklärung muss im Original vorliegen und vom Hersteller gestempelt und unterschrieben sein.

Ein TüV-Gutachten alleine kann als Eignungserklärung nicht anerkannt werden!


Tieferlegungen um mehr als 40 mm:

Können nur zugelassen werden, wenn ein Prüfbericht einer anerkannten
Prüfstelle die Verkehrs- und Betriebssicherheit bestätigt. Anerkannte
Prüfstellen gibt es zur Zeit nur eine, nämlich das DTC (DynamicTestCeter) in
Vauffelin.


Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben zu dienen und bin für weitere Fragen
unter der Telefonnummer 061 / 416 46 45 erreichbar.


Mit freundlichen Grüssen

Motorfahrzeug-Prüfstation
beider Basel
Reinacherstr. 40
4142 Müchenstein

R. Sterki

Verfasst: 28 Jul 2004, 17:49
von Daniel
Andi bisch en Schatz! Danke!

Verfasst: 29 Jul 2004, 09:50
von Daniel
Habe noch dieses Merkblatt beim STVA ZH gefunden:

http://www.stva.zh.ch/internet/ds/stva/ ... adFile.pdf

Nun ist eigentlich nur noch die Frage offen, ob sie den Umbau in Italien machen darf, da es von einer "Fachwerkstatt" unterschrieben werden muss. Die Frage ist nur, ob die "Fachwerkstatt" auch italienischer Herkunft sein darf. Habe auf jeden Fall eine Anfrage per Mail ans STVA ZH geschickt, mal schauen was dabei raus kommt!

Noch eine dumme Frage an euch: Liegt dem Produkt, also den Eibach Federn, jeweils ein unterschriebenes Originalzertifikat bei oder muss dies speziell bei Eibach verlangt werden?

Verfasst: 29 Jul 2004, 09:54
von firefox
Es liegt nur das Tüv-Gutachten bei (in Deutschland!)! Was in Italien dabei ist, weiss ich auch nicht! Du musst dann bei EIBACH ein Schreiben verlangen (Garantieerklärung) Oder halt eben ein CH-Zerti verlangen und mit diesem Vorführen gehen.

Verfasst: 29 Jul 2004, 09:58
von Daniel
... und von wo bekomme ich ein CH-Zerti?

Verfasst: 29 Jul 2004, 10:09
von Andrea
ich dachte EIBACH-Federn seien im Typenschein drinn bei alle neuen Modelle (147/156/166/GT/GTV/Spider)

Verfasst: 29 Jul 2004, 10:35
von Daniel
@Andrea

... und was würde das bedeuten?

Verfasst: 29 Jul 2004, 10:43
von jag_rip
ich nehm jetzt an, dass wenn es im typenschein vermerkt ist, heisst das, dass kein extra Zertif. vorliegen muss. aber bin auch nicht der spezialist, hab lediglich die aussage "gedeutet" [-o<

Verfasst: 29 Jul 2004, 10:56
von Andrea
das heisst das Du die Federn nicht vorführen musst. Eventuell ein Typen-Prüfungsblatt. Mein Trauzeuge hatte bei seinen GTV V6 Turbo auch EIBACH ab Werk drinn und die waren nicht im Fzg.Ausweis vermerkt... am besten fragst Du an Deinem Alfa-Händler.

Verfasst: 29 Jul 2004, 11:20
von Daniel
... aber diese Federn wären ja 30mm tiefer und zusätzlich kämmen auch noch andere Stossdämpfer!

Verfasst: 29 Jul 2004, 11:21
von enzo
stossdämpfer muss man nicht prüfen...

Verfasst: 29 Jul 2004, 11:28
von Daniel
... OK! aber was ist mit den um 30 mm kürzeren Federn. Habe auch schon gehört, dass Alfa Eibach Federn benutzt, aber eben.