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Neu! Auch ber 10 Jahre Autos können sofort eingelöst werden

Verfasst: 08 Jun 2004, 12:41
von xbertone
Ev. ist dies bereits bekannt, aber seit neustem können auch Autos die älter als 10 Jahre sind und deren letzte MFK-Prüfung länger als 1 Jahr zurückliegt sofort eingelöst werden > der MFK Termin kommt dann.

Bis vor kurzem war es so, dass man zuerst die MFK machen musste....

Verfasst: 08 Jun 2004, 12:42
von Turbodeltone
Gut zu wissen, war endlich Zeit dass das auch im Aargau geht, dann gehe
ich ihn gleich mal einlösen... 8)

Verfasst: 08 Jun 2004, 12:53
von xbertone
Bis vor 5-6 Wochen ging es nicht.

Ich habe heute morgen dann in Bern angerufen und die Änderung wurde bestätigt.

Interessant ist auch, dass der Hinweis auf der AG-Seite weg ist....


Endlich etwas gutes!

Verfasst: 08 Jun 2004, 13:11
von firefox
Das ganze geht erst seit 1.6.2004 wie mir von der MFK BS/BL mitgeteilt wurde!

Verfasst: 08 Jun 2004, 13:12
von Turbodeltone
In einigen Kantonen gings schon vorher jedenfalls, manchal ist dieser
Kantönligeist doch recht nervig :roll:

Verfasst: 08 Jun 2004, 17:10
von Chrigi
Yuuuuuuuuhuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuu das ist wohl die geilsten Nachricht seit dem Tag als Altavilla das Telephon an den laufendne Motor meines Turbos hilt :twisted: :twisted: :twisted: :twisted: :twisted: :twisted: Soooooooooooooooo geil :!: :!: :!: :!:

Verfasst: 08 Jun 2004, 17:40
von 75
Turbodeltone hat geschrieben:In einigen Kantonen gings schon vorher jedenfalls, manchal ist dieser
Kantönligeist doch recht nervig :roll:
es ging zum teil schon vorher, vor 2 monate hat ein kolleg von mir es machen dürfen.....

Verfasst: 08 Jun 2004, 19:15
von Andi
In ZH geht das schon seit ein paar Monaten 8)

AG

Verfasst: 24 Jan 2006, 18:48
von Edo_930
auf der internetseite des strassenverkehrsam AG gefunden:


Prüfungspflicht

Fahrzeuge sind vor der Zulassung zu prüfen, wenn die letzte Prüfung mehr als zwei Jahre und die 1. Inverkehrsetzung mehr als 11 Jahre zurück liegen




hä? jetzt sinds plötzlich 11 jahre?? und nicht mehr 1 jahr sondern 2 jahre?? was auch komisch ist es steht ja VOR der zulassung... ich dache das spielt jetzt keine rolle mehr und man kann jedes auto zuerst einlösen und muss dann vorführen...

Verfasst: 24 Jan 2006, 19:09
von xbertone
....mist die haben wohl wieder etwas geändert....

mfk AG

Verfasst: 24 Jan 2006, 19:15
von Edo_930
also mein problem:

ich möchte ein auto kaufen, letzte mfk war am 25.01.05 1.inv. 1.5.1991

meine frage:

1. kann ich das auto einlösen ohne vorher zu prüfen??

2. kann ich evtl sogar das auto einlösen und gut 1 jahr damit fahren ohne prüfen zu müssen???

weil so viel ich weiss war die 1 jahr gültigkeit der mfk nicht auf den tag genau sondern immer noch bis ende monat, stimmt das? ist das immernoch so?

Verfasst: 24 Jan 2006, 19:36
von Petzi
Ruf einfach die Mfk an, die sollen dir Auskunft geben. Aber lass dir ja alles Schriftlich geben!!!! Glaub mir, ich habe da schon sachen erlebt, werde nie mehr etwas mündliches akzeptieren!!

gruss Chris

Verfasst: 27 Jan 2006, 11:05
von jag_rip
musste den Sud im KT ZH vorführen, da hab ich die Nummer abgegeben. Mit dem Kantonswechsel in den AG, durfte ich den Sud wieder fahren und hab jetzt ein Vorführaufgebot für den 9. Februar... ZH termin war spätsommer letztes jahr irgendwan.. :D

ich find das ne coole regelung ;) hehe

Verfasst: 30 Jan 2006, 14:36
von Lawrence
ich glaube die haben es wegen solchen Schmarozern wie mir geändert... ich fahre jetzt schon über ein halbes Jahr ohne MFK rum.. ich verschiebe einfach immer wieder.. gehe mal zeigen, falle durch und melde ihn dann neu an.. verschiebe dann wieder und wieder bis die Kiste Schrott ist :lol: ich kenne ein paar die das so machen.. ev. haben sies echt wieder geändert :(