speziell Tieferlegung???

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Jay Jay
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speziell Tieferlegung???

Beitrag von Jay Jay »

Hi Alfisti

Also ich hab eine Frage bei meinem 155 ist eine tieferlegung eingetragen!
Aber ich hab nun ein Gewinde drin!Muss ich jetzt aber wieder die gleiche Tiefe haben wie bei der ersten Tieferlegung oder kann man da was ändern den ich hab eben zum Beiblatt noch ein Tüv gutachten und dort drin steht das vorne und hinten max.Tieferlegung von 315mm vorne und hinten Radmitte und kotflügel unterkante! :twisted:

bei mir ist aber jetzt 330mm vorne und 320 hinten eingetragen was darf ich jetzt könnt ihr mir helfen???? :roll:

Gruss JJ
hans
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Beitrag von hans »

Lieber JJ, du darfst das machen, was eingetragen ist.... :wink:
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Turbodeltone
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Beitrag von Turbodeltone »

Du darfst vom originalen Abstand ausgehend die Höhe beim neuen
Fahrwerk entsprechend der Bescheinigung, die dir der Verkäufer
noch übergeben muss, entsprechend einstellen.

Das was jetzt eingetragen ist, ist nicht relevant :wink:
Bild
El Greco
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Beitrag von El Greco »

Erkundige dich wie hoch die nebellampe oder Scheinwerfer vom Boden sein müssen und dreh deine maschiene so weit runter.

Die neue höhe wird dann neu eingetragen
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Jay Jay
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Beitrag von Jay Jay »

wer kann mir sagen welche die orginal höhe ist den da gibt es abweichungen ???

wieviel cm dürfen die nebelscheinwerfer runter damit ich sie drinlassen kann??

Gruss JJ
El Greco
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Beitrag von El Greco »

Ich bin mir nicht sicher.


Nebellampen=25cm.

Die orig.Höhe von Boden bis Dach ist 1440mm.


Gruss EG
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Jay Jay
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Beitrag von Jay Jay »

von wo ist das gemessen 1440???

vorne oder hinten ??

@El Greco
Dein fahrwerk ist ja das gleiche wie ich haben ( FK ) welche tiefe ist bei dir eingetragen??

Gruss JJ
El Greco
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Beitrag von El Greco »

Von der Dachmitte :wink:


Ich war noch nicht beider MFK aber ich probiere es mal mit 310mm
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Jay Jay
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Beitrag von Jay Jay »

seit wann hast du es schon drin?? ich habs schon 1 Jahr hihi und wie du nie beim MFK

Gruss JJ
El Greco
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Beitrag von El Greco »

ic schon 3/4 :twisted:

Ich hasse MFK :mafia:
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Jay Jay
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Beitrag von Jay Jay »

El Greco hat geschrieben:ic schon 3/4 :twisted:

Ich hasse MFK :mafia:
welcome im Club HIHI

gruss JJ
hans
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Beitrag von hans »

Ich dachte, es ist nur das erlaubt, was eingetragen ist, nach Mass... Na ja, ich irre mich halt auch des Öfteren... :wink: :wink: :wink:
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Chrigi
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Beitrag von Chrigi »

hier in basel messen sie oft nur von radmitte bis kotflügel.
keine GEWALT ist auch KEINE Lösung
El Greco
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Beitrag von El Greco »

JA bei uns in Amriswil auch

aber wenn man zum ersten mal ein Fahrwerk eintragen lässt dan messen sie vom Dach. Sie haben ja keine Angaben für Radmitte-Kotflügelrand
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Michele
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Beitrag von Michele »

Hallo

Ich habe auch einen AR 155.
Genau: AR 155Q4

Da hab ich auch Gewinde montiert und auf 75mm minus(hinten leider "nur" 50mm fix) geschraubt.
danach die kotflüger noch ein wenig gezogen und die Kunststoffverschalung im radkasten entfernt, da diese nur noch gestreift hat....
Danach ab zum Mfk
Der Mfk-Heini hat sich noch gewundert warum der so tief liegt und fragte mich ob ich am gewinde noch was verstellt habe?
Ich sagte ihm nein, ich habe es so montiert Wie es angeliefert wurde, da es auf 40mm eigestellt war.
diese Aussage hat ihm gereicht, nahm die Höhe (kotflügelkante bis radmitte) und trug die Masse ins Mfk-Dokument.
Das einzige was er bemängelte war, Die Nebellampen dürfen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden, da sie zu tief sind. (boden bis mitte Nebellampe müsste wenn ichs noch recht im kopf habe ca. 24cm sein.)
Mir war das eh egal, wer brauch schon nebellampen....

Fazit.
vergiss was eingetragen ist. Schau das es nicht streifft!!! und mach den eintrag!

Gruss und viel Erfolg
Michele
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