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Rechtlage zu Krankheitsfall

Verfasst: 27 Aug 2009, 16:48
von extremo156
Guten Tag Alfisti
Ich möchte mich erkundigen wie hier die Rechtslage aussieht: Eine Mitarbeiterin ist wegen Krankheit von Donnerstag bis und mit Samstag krankgeschrieben mit Artszeugniss. Nun erzählt sie dass Sie am Samstag Abend schnell in der Videothek war um sich eine DVD auszuleihen. Darf sie dass oder müsste sie zuhause bleiben? Was wären die rechtlichen Folgen?

Vielen Dank schon im Voraus =D>

Re: Rechtlage zu Krankheitsfall

Verfasst: 27 Aug 2009, 17:14
von Worti
krank, musst abends um 10 zuhause sein. Ansonsten darfst Du auch krank mal eben einkaufen, etc.

Re: Rechtlage zu Krankheitsfall

Verfasst: 27 Aug 2009, 17:21
von Chrigi
bin kein Expoerte aber soviel ich weiss, darf er, sie oder du :lol: aus dem Haus gehen bis 22.00 Uhr. Frische Luft Schnappen uä. gelten in er Regel*** als Genesungsfördernd und werden teilweise sogar vom Arzt ageordnet.

***= natürlich nur wenn das Krankheitsbild der Person dies zulässt. Ist eine Person wegen zwei gebrochenen Beinen krank geschrieben macht ein Waldspaziergang wohl eher ein äusserst Fragwürdiges Bild. :wink:

Soviel ich weiss sind Wochenenden sowieso ausgeschlossen, sovern derjenige am nächsten Monat wieder genesen zur Arbeit erscheint.

Sofern Deine Geschichte stimmt und Du Dich selber ernsthaft fragst was Du tun willst, rate ich Dir gesunden Menschen- und Unternehmerverstand walten zu lassen. Du kennst Die Person ja am besten. Grundsätzlich gehört TV bzw. DVD schauen zum üblichen Beschäftigungsbild wenn man krank ist. Ich sehe das sogar als possitiven Aspekt. Sie zeigt damit immerhin an, dass sie zu Hause bleibt. Wäre sie im Schnapsladen einen Karton Barcardi kaufen gegangen oder hätte sie gerade ein Cabrio fürs Wochenende gemietet dann würde ich mir schon gedanken machen. Aber eine DVD kann meiner Meinung nach wirklich kein Anzeichen für Betrug sein.

Krankgeschrieben zu sein heisst ja nicht dass man zwangsläufig bewegungsunfähig ans Bett gefesselt sein muss. Die Regeneration des Antikörperpegels (Imunsystem nach Krankheit geschwächt) sowie das Vermeiden der Ansteckung Dritter wird beim Krankschreiben vom Arzt berücksichtigt. Daher ist es auch ohne weiteres möglich dass diejenige schwer krank war oder ist und sich trotzdem eine DVD holen gegangen ist.

Im begründeten Zweifelsfall hast Du als Arbeitgeber das Recht sie zum Vertrauensarzt zu schicken. Dieser kostet Dich aber erfahrungsgemäss nur Geld und bringt schlechte Stimmung in der Belegschaft.

Ich habe 6 Jahre lang 8-10 Leute geführt. Ich kenne solche "Patienten" :wink:

Re: Rechtlage zu Krankheitsfall

Verfasst: 27 Aug 2009, 20:24
von chris75
Vor allem war der Samstag der letzte Tag, den sie krank geschrieben war. Somit kann man davon ausgehen, dass es ihr da auch schon wieder relativ gut ging.
Gesunder Menschenverstand und was verlierst du , wenn sie am Samstag abend noch kurz raus geht und am Montag wieder zur Arbeit erscheint? Rechtslage hin oder her!

Gruss
Chris

Re: Rechtlage zu Krankheitsfall

Verfasst: 28 Aug 2009, 07:16
von Chrigi
in diesem Fall gehören Spaziergänge und das gewöhnen an die frische Luft sogar eindeutig zum Genessungsprozess.

Re: Rechtlage zu Krankheitsfall

Verfasst: 28 Aug 2009, 10:53
von extremo156
Hi zusammen Danke euch vielmals für die Antworten. Nun es geht nicht um einen meiner Mitarbeiter, denn durch so etwas würde ich nicht mein Arbeitsklima vergiften.

Es geht darum dass dies meiner Freundin passiert ist und Ihr nun mit der Kündigung gedroht wird! Um sich dagegen zu wehren bräuchte ich die genaue Rechtslage. Darum frage ich so blöd wegen der Rechtslage. :?:

Re: Rechtlage zu Krankheitsfall

Verfasst: 28 Aug 2009, 10:57
von firefox
Ich möchte anmerken, dass es sich hier um ein AUTOMOBIL Forum handelt.

Diese Frage würde ich dem Rechtschutz stellen bzw. im Internet unter Arbeitsrecht suchen. Auf Aussagen von Nicht-Juristen würde ich ehrlichgesagt nichts geben.....

Re: Rechtlage zu Krankheitsfall

Verfasst: 28 Aug 2009, 11:05
von Chrigi
1. wäre das eine Kündigung innerhalb einer Arztzeugnisphase
2. müsste wirklich bewiesen werden dass sie hier blau machte.

ich schlage folgendes vor.

Sie soll sich diesen Thread (insb. mein erstes Post dazu) genau durchlesen, durchatmen, eigene Gedanken machen und dann von sich aus den Dialog suchen. Immer freundlich, immer konstruktiv, niemals drohend.

Dann würde ich mal abwarten. Sollte wirklich eine Kündigung erfolgen würde ich diese mit einem Anwalt anfecht. Zwischenzeitlich würde ich mir beim Rechtsschutz oder bei einer Rechtshilfegesuchstelle Hilfe hohlen.

Evt nützt das was.. weiss nicht ob das nur für Deutschland gültig ist.
http://arbeitsrecht.mediaquell.com/2009 ... it-677873/

halte uns auf dem laufenden was in diesem Fall abgeht.