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Das Forum für den echten ALFA ROMEO Fan • Wechselnummer Chaos....
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Wechselnummer Chaos....

Verfasst: 15 Jan 2004, 06:36
von Chrigi
Welchen Input über Wechselnummern könnt ihr mir geben?????? Wie läuft das genau ab? Bezahle ich wirklich nur den "Teureren"? Bezahle ich sowohl Steuer und Versicherung nur für einen?????? Was muss ich ausser der Wechselschildgebühr sonst noch blechen? Ist es möglich zwei verschiedene Versicherungspolicen über ein Wechselschild laufen zu lassen? (zb. eine Vollkasko und eine Teilkasko???) Wieviele Autos kann ich max. als Privatperson mit einem Wechselschild bewegen????????

Verfasst: 15 Jan 2004, 06:42
von jag_rip
öhm.. viel kann ich nicht sagen, nur dass mich der Sud mit Wechselschildern 50 franken im Jahr mehr kostet als kein zweitauto... Bei der Versicherung muss er schon gemolden sein, ebenso auf dem StVA...

Verfasst: 15 Jan 2004, 07:59
von BlackTurbo
Hi Chrigi!

Also das sieht so aus:

Du Kannst pro Schild max. 2 Fz. einlösen. Du bezahlst die Haftpflichtprämie für das höher zu tarifierende Fz. Wenn du eine Kasko für beide hast, bezahlst du für das "Günstigere" nur 50% der Prämie. Die Strassensteuer bezieht sich ebenfalls auf das an 1. Stelle eingelöste Fz. (das höher zu tarifierende)

Wenn du Oldtimer hast, sprich die Fz. älter wie 20-jährig sind, kannst du so viel Fz. wie du willst auf ein Schild nehmen. Die Tarifierung erfolgt nach dem gelichen Prinzip wie oben....

Chris

Verfasst: 15 Jan 2004, 08:01
von BlackTurbo
Du kannst ohne Probleme für das eine eine Voll- und für das andere eine Teil- oder gar keinen Kaskoversicherung abschliessen.

Verfasst: 15 Jan 2004, 08:20
von TripleA
diese wechselnummer finde ich genial..kann man sich wenigstens mühelos einen 2ten wagen kaufen...in deutschland ist das total verkorxt

Teurer

Verfasst: 15 Jan 2004, 08:55
von Sämu
@ alle

Ich weiss nur, dass die Prämien meiner Vollkasko nach der Abgabe des
Wechselschildes um ca 1000 teurer wurde beim "1. Stelle" Fahrzeug.

Als ich danach bei der Versicherung anrief, sagten sie das die Prämie aus
einer Mischrechung bestehe (50% / 50%)...

Da mein ex Alfa 75 einen viel kleineren Neupreis hatte als der 164
konnte ich davon enorm profitieren...wegen der Mischrechnung

Gruss Sämu

Verfasst: 15 Jan 2004, 09:21
von xbertone
BlackTurbo hat geschrieben:Hi Chrigi!

Also das sieht so aus:

Du Kannst pro Schild max. 2 Fz. einlösen. Du bezahlst die Haftpflichtprämie für das höher zu tarifierende Fz. Wenn du eine Kasko für beide hast, bezahlst du für das "Günstigere" nur 50% der Prämie. Die Strassensteuer bezieht sich ebenfalls auf das an 1. Stelle eingelöste Fz. (das höher zu tarifierende)

Wenn du Oldtimer hast, sprich die Fz. älter wie 20-jährig sind, kannst du so viel Fz. wie du willst auf ein Schild nehmen. Die Tarifierung erfolgt nach dem gelichen Prinzip wie oben....

Chris
Zu beachten gilt insbesonders bei Oldtimer:

NICHT 20 JAHRE sondern 30 JAHRE - Veteraneneintrag ist Pflicht! Die MFK muss dann nur alle 6 Jahre gemacht werden.

Die kantonalen Unterschiede sind aber gross. In einigen Kt. gibt es keine Limitierung was die Anzahl FZ betrifft in anderen schon - im Kt. AG kann man nur 5 auf ein Schild nehmen. Dies gilt aber nur für Oldtimer!!

Verfasst: 15 Jan 2004, 09:30
von BlackTurbo
xbertone hat recht.

Bei der Ves. also bei der Mobiliar ist ein Fz ab 20 Jahren ein Oldtimer. Beim STVA erst ab 30. Wobei das Fz. als Veteranenfz vorgführt werden muss.

Im Kt. SG kann mann dann max. 6 Fz. pro Schild einlösen.

Die Prämien sind bei Oldtimer einiges günstiger.

Verfasst: 15 Jan 2004, 09:39
von Stefan
wahrscheinlich kommt das wieder auf den Kanton bzw. Versicherung an.

Also ich musste nur noch 1 Fahrzeug bezahlen (natürlich für das Teurere) und bei dem wurde dann noch 10 % draufgeschlagen (bei der Versicherung). Voll- und Teilkasko kannst Du mischen. Bei den Steuern musste ich das teurere bezahlen.

Das gane ist aber wirklich gut und unproblematisch. Andere Länder können davon nur träumen.

Verfasst: 11 Mär 2005, 11:21
von DonVito
BlackTurbo hat geschrieben:
Wenn du Oldtimer hast, sprich die Fz. älter wie 20-jährig sind....
ist das immer noch so.. ?
in allen Kantonen ab 20 Jahre???

Don

Verfasst: 11 Mär 2005, 11:22
von jag_rip
je nach kanton ist das geregelt... :roll: :evil:

Verfasst: 11 Mär 2005, 11:29
von DonVito
weis jemand per zufall wie es in ZG ist??

Verfasst: 11 Mär 2005, 11:33
von jag_rip
DonVito hat geschrieben:weis jemand per zufall wie es in ZG ist??

:nixweiss:

sorry, frag sonst beim StvA nach...

Verfasst: 11 Mär 2005, 11:40
von BlackTurbo
DonVito hat geschrieben:
BlackTurbo hat geschrieben:
Wenn du Oldtimer hast, sprich die Fz. älter wie 20-jährig sind....
ist das immer noch so.. ?
in allen Kantonen ab 20 Jahre???

Don
Beim Strassi ist er erst ab 30 Jahren ein Oldie...

Nur bei den meisten Vers. ist ab 20 Jahren Oldie-Tarif angesagt...

Zitat aus STVA.sg.ch

Die erste Inverkehrsetzung muss vor mindestens 30 Jahren erfolgt sein.

Die Fahrzeuge dürfen nicht regelmässig in Betrieb stehen. Die jährliche Fahrleistung darf maximal 2000 - 3000 km betragen.

Die Fahrzeuge müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen und dürfen keine technischen Änderungen oder Umbauten aufweisen.

Die Fahrzeuge müssen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sein. Gebrauchsspuren, die trotz sorgfältigem Umgang und guter Pflege entstanden sind sowie fachmännisch ausgeführte Reparaturen sind zulässig.

Die Fahrzeuge dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Namentlich ausgeschlossen sind Fahrten, mit welchen ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird. Der wirtschaftliche Erfolg gilt als gegeben, wenn für die Fahrt eine Entschädigung zu entrichten ist, welche die Fahrzeugkosten und den Auslagenersatz des Fahrzeugführers übersteigt.

Verfasst: 11 Mär 2005, 11:45
von DonVito
ahh so....
hab auch gerade mit dem STVA gesprochen... .gesammtschweizerisch ab 30 Jahren!!!!!!! dann bekommt man den "Veteranen status"

und ich muss das auto zuerst vorführen, bevor ich es einlösen kann.. ist so kakke man..
Im Kt. LU kann ich es einlösen, bekomme dann ein aufgebot das ich das FZ innert 30 Tagen vorführen muss, dies kann ich dann 30 tage verlängern.. somit hätte ich 60 tage zeit das auto vorzuführen, wäre aber trotzdem mobil, falls ich mal in die garage fahre müsste ecc... jetzt bin ich gebunden... brauche entweder eine garagen nummer oder eine Tagesnummer, die mich 70 eier am tag kostet.. :(

scheiss Bürokratie... :cry:

Don