Frage zum Mietrecht...
Verfasst: 16 Jul 2007, 14:32
Hallo Zusammen,
Hier im Forum hat es bestimmt den einen oder anderen Juristen, angehender Jurist oder auch nur Hobby-Jurist, der mir ev. weiterhelfen kann.
Es geht um folgendes:
Ich möchte mit 3 Kollegen eine WG gründen. Da wir unsere Wunschwohnungen nie bekommen haben, haben wir uns nun entschlossen uns nur noch zu zweit für eine Wohnung zu bewerben. Und schwupps, es hat geklappt. Allerdings steht jetzt im Mietvertrag Anzahl Personen: 2.
Kann mir jemand sagen ob es Probleme gibt, wenn wir nun zu viert in dieser Wohnung leben. Vorausgesetzt, die Verwaltung kriegt das überhaupt mit, wovon ich auch ausgehe, da wir ja den Briefkaste und die Türglocke anders beschriften müssen.
Laut Artikel 262 im OR ist es uns erlaubt, die Zimmer unterzuvermieten. Allerdings bin ich mir nicht sicher öb es sich dann zum Beispiel um einen Vetragsbruch oder so handelt.
Was ratet ihr, liebe Forums-Juristen, uns? Jetzt schon melden mit dem Risiko das der Vertrag gekündigt wird bevor wir eingezogen sind, oder erst melden wenn wir schon drin sind? Oder kurz vorher? Oder gar nichts melden?
gruss
Jeraldo
Hier im Forum hat es bestimmt den einen oder anderen Juristen, angehender Jurist oder auch nur Hobby-Jurist, der mir ev. weiterhelfen kann.
Es geht um folgendes:
Ich möchte mit 3 Kollegen eine WG gründen. Da wir unsere Wunschwohnungen nie bekommen haben, haben wir uns nun entschlossen uns nur noch zu zweit für eine Wohnung zu bewerben. Und schwupps, es hat geklappt. Allerdings steht jetzt im Mietvertrag Anzahl Personen: 2.
Kann mir jemand sagen ob es Probleme gibt, wenn wir nun zu viert in dieser Wohnung leben. Vorausgesetzt, die Verwaltung kriegt das überhaupt mit, wovon ich auch ausgehe, da wir ja den Briefkaste und die Türglocke anders beschriften müssen.
Laut Artikel 262 im OR ist es uns erlaubt, die Zimmer unterzuvermieten. Allerdings bin ich mir nicht sicher öb es sich dann zum Beispiel um einen Vetragsbruch oder so handelt.
Was ratet ihr, liebe Forums-Juristen, uns? Jetzt schon melden mit dem Risiko das der Vertrag gekündigt wird bevor wir eingezogen sind, oder erst melden wenn wir schon drin sind? Oder kurz vorher? Oder gar nichts melden?
gruss
Jeraldo