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Rechts überholen!!wie lange Ausweis weg??
Verfasst: 07 Mai 2007, 12:35
von Gonzomino
Hi an alle
ich hatte es heute morgen wieder mal eilig und fuhr von Pfäffikon SZ nach Wädenswil ZH bei der Autobahneinfahrt Pfäffikon war ich kurz mit 156KM/H und hinter mir natürlich der Zivil BMW (Blauer Kombi)
danache war Kollonen fahrt und ich fuhr vom linken streifen auf den rehten dann sah ich das der linke streifen frei wahr nachdem ich zwi autos überholt hatte und scherte wieder nach links und diese scheiss BMW immer hinten drann.....dann kam stop Polizei!!
beim ausdruck stand drauf 138KM/H und eben rechts überholen =grobe verletzung der Verkehrsreglen !!!
mit wieviel müsste ich rechnen.... bei der geschwindigkeit hat der bulle gesagt ca. 180.- aber das rechts überholen gibt zimlich sicher entzug

Verfasst: 07 Mai 2007, 12:40
von dom
ehm.. hatten die ein video oder nur so ein schwules tickerli welches die geschwindigkeit des bullenwagen aufzeichnet??
hoffe du hast nichts unterschrieben von wegen schuld oder so? weil dann gibt es gar nichts!
habe mal mit 140kmh auf dem PANNENSTREIFEN überholt in der 80er strecke richtung wetzikon. als sie mich nach 10min einholten habe ich gesagt ich will das video sehen, hatten keines. dann habe ich alles abgestritten, auch bei der einvernahme auf dem posten. der andere wurde grün und rot im gesicht und liess mich gehen.
keine busse, kein entzug!
kein video = kein geständniss
achja, mein bruder hat mit seinem töff mal rechts überholt, auch zivile, allerdings nur mit 10kmh zu schnell

3monate
Verfasst: 07 Mai 2007, 12:59
von Gonzomino
doch video hat es !!
Verfasst: 07 Mai 2007, 13:23
von Turbodeltone
Nützen tut es nicht viel wenn du abstreitest, auch ohne Video wären sie
am längeren Hebel. Eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln gibt min.
3 Monate, bis zu ca. 6 je nach dem wie dein Leumund ist.
.
Verfasst: 07 Mai 2007, 13:28
von D33
Bei meinem Chef passierte genau das gleiche...
3 Monat Fötzel weg!
Verfasst: 07 Mai 2007, 13:30
von Fotiz
So ein Scheiisss!!
Ich musste mal dafür 3 Monate Tram fahren.
Weiss aber nicht wie das jetzt mit dem neuen Gesetz ist..
Mein Beileid,
Fotiz
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http://www.staatsanwaltschaften.zh.ch/S ... lungen.pdf
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Artikel 8, Absatz 3, Verkehrsregelnverordnung:
Beim Fahren in parallelen Kolonnen sowie innerorts auf Strassen mit mehreren
Fahrstreifen in der gleichen Richtung ist das Rechtsvorbeifahren an andern
Fahrzeugen gestattet, sofern diese nicht halten, um Fussgängern oder
Benützern von fahrzeugähnlichen Geräten den Vortritt zu lassen. Das
Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist jedoch
untersagt.
Der Fahrzeugführer darf nur in folgenden Fällen rechts an andern Fahrzeugen
vorbeifahren:
a. beim Fahren in parallelen Kolonnen;
b. auf Einspurstrecken, sofern für die einzelnen Fahrstreifen
unterschiedliche Fahrziele signalisiert sind;
c. auf dem Beschleunigungsstreifen von Einfahrten bis zum Ende der
Doppellinien-Markierung (6.04);
d. auf dem Verzögerungsstreifen von Ausfahrten.
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http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_01/
Verfasst: 07 Mai 2007, 13:35
von Thom
Ausnahme C und D mach ich seehr oft. Besonders witzig und doch erstaunlich oft unumgänglich ist D...!
@Gonzo
Kopf hoch und erst aufregen wenn das Urteil definitiv ist...... Bzw. auch dann nicht aufregen (versuchen)..

Verfasst: 07 Mai 2007, 14:59
von chris75
Grobe Verletzung der Verkehrsregeln = bei gutem Leumund und nicht Wiederholungstäter = mindestens 3-Monate Entzug.
Gruss Chris
Verfasst: 07 Mai 2007, 15:26
von Gonzomino
hmm hatte vor c.a 10 Jahren im 50 innerorts 109 Kmh!!! gilte ich als wiederholungstäter?'

Verfasst: 07 Mai 2007, 15:33
von Turbodeltone
Registriert ist es, aber sollte nicht hinzugezogen werden, am besten
immer gleich den RA oder Rechtsschutz einschalten...
Verfasst: 07 Mai 2007, 16:14
von Gonzomino
@ Turbodeltone
was kann denn der Rechtschtz da noch machen, der fall ist doch klar nicht??

oder irre ich mich da, ich habe leider den Fötzel unterschrieben, da ich unter Zeitdruck war.

aber es sollte ja keine Schuldannerkennung sein.....
Verfasst: 07 Mai 2007, 16:19
von Fotiz
Ciao Gonzomino
Auf jeden Fall den Rechtschutz einschalten!
Bei mir konnten sie von 6 auf 3 Monaten reduzieren und auch die Kosten bis auf die Busse wurden übernommen.
Gruss, Fotiz
Verfasst: 07 Mai 2007, 17:52
von jag_rip
und der Rechtsschutz schaut auch, dass sie es Positiv bewerten, dass du dich 10 Jahre lang anständig verhalten hast!
Verfasst: 07 Mai 2007, 18:11
von Gonzomino
ok werde morgen denen anrufen uns alles einmal schildern hoffe auf das beste echt....

danke leute..
Verfasst: 07 Mai 2007, 18:42
von dom
TDT: liegt mitlerweile schon 8monate zurück..
