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Tuninggesetz

Verfasst: 15 Sep 2006, 13:41
von deporman
Hallo zusammen!

Kann mir jemand sagen oder Auskunft geben, wo ich die Richtlinien finde, was man alles an Tuning machen kann?

Gemeint ist beispielsweise die maximale Tieferlegung des Autos, die breite der Räder, usw...

Ich hoffe ihr wisst was ich meine.

Vielen Dank
Deporman

Verfasst: 15 Sep 2006, 14:35
von Domi
Auf der Homepage des Stva findest du div. Merkblätter...

http://www.stva.zh.ch/internet/ds/stva/ ... chnik.html

Ansonsten kann dir das Stva per Telefon weitere Infos betreffend Technischen Änderungen geben...

Verfasst: 15 Sep 2006, 15:13
von Milano
vielleicht hilft dir das auch ein bisschen.... :wink:
http://www.pom.be.ch/site/index/pom_svs ... rungen.htm

Verfasst: 15 Sep 2006, 21:22
von Incubo
Hallo deporman

für den Tieferlegen, "dürfte" man max die 40mm federn montieren und fals du nebelscheinwerfer hast müssen sie vom boden bis zum unteren Anfang der nebelscheinwerfer 25cm haben.

Das haben die vom Strassenverkehrsamt mir gesagt als ich vor ca. 1monat angerufen habe.

Lg Daniele

Verfasst: 16 Sep 2006, 15:47
von as
Sagt mal, was ist mit der Scheibentönung vorne?
Was ist zugelassen, muss die Tönung eingetragen werden?

Verfasst: 16 Sep 2006, 22:47
von Gast
vorne nur bis 25% hatte ich mall gehört ich mache es einfach ! :lol:

Verfasst: 17 Sep 2006, 00:37
von Black Beast
das mit dem tieferlegen ist doch schwachsinn..erstmal gucken was für ne karre du hast, meine ist 80mm tiefer eingetragen, das selbe gilt für spurverbreiterungen :wink:
scheiben tönen vorne kannst du vergessen

Verfasst: 20 Sep 2006, 15:27
von as
Nun..

Wie kann man überprüfen, wieviel etwa die % sind, bei einer Scheibentönung. Was passiert, wenn dies die Police sieht --> Folgen?