hallo allerseits
hab da eine frage an euch radarprofis!
ausganslage:
wurde mit meinem wagen in einer 60-km/h-zone laut aussage der polizei mit 97 km/h geblitzt. bei messungen unter 100 km/h wird "nur" ein abzug von 5 km/h vorgenommen. macht also netto noch 92 km/h, was dann 32 km/h zu schnell wäre.
26 - 31 km/h zu schnell gibt einen ausweisentzug von 1 Monat
ab und mit 32 km/h zu schnell 3 Monate! Super!!!!
kann mir jemand von euch mit profundem rat zur seite stehen und mir ein vorgehen aufzeigen, wie ich das straffmass vermindern kann???? evtl. adressen von anwälten (raum basel?)?
danke euch allen schon im voraus.
gruss
roman
Infos betreffend Verkehrsüberschreitung
hei
ich würde sogar sagen, dass du den ausweis 4 monate weg hast....
war bei mir letztes jahr genau gleich...
gruss chuz...
ps, machen kannst du nicht viel... eig. garnichts...
ich würde sogar sagen, dass du den ausweis 4 monate weg hast....
war bei mir letztes jahr genau gleich...
gruss chuz...
ps, machen kannst du nicht viel... eig. garnichts...
Mercedes-Benz C320 by Carlsson
Ford Mustang 289 V8 Conv.
Ford Escort RS1600
Alfa Romeo 75 3.0
meine alten:
Alfa 146 1.6l
Alfa Spider 2.0 Veloce, 1984
Alfa Romeo 156 2.5 V6 24V
Opel Zafira 2.0 OPC
Ford Mustang 289 V8 Conv.
Ford Escort RS1600
Alfa Romeo 75 3.0
meine alten:
Alfa 146 1.6l
Alfa Spider 2.0 Veloce, 1984
Alfa Romeo 156 2.5 V6 24V
Opel Zafira 2.0 OPC
danke für eure infos und (aufmunternden) worte.
betreffend 3 oder 4 monate: die charmante junge dame der radarzentrale des kantons basel-landschaft sprach von 3 monaten. gut, sie kann sich ja auch zu meinen ungunsten geirrt haben
betreffend rechtsschutzversicherung: trage seit monaten den einzahlungsschein für die assista mit mir rum. ... einbezahlt hab ich sie jetzt vor 10 minuten! naja, nützt für dieses mal wohl auch nichts mehr. aber auch hier bin ich wohl selbst schuld
frage:
gibts hier eine vorladung? das rechtliche gehör kommt wohl mit der verzeigung, oder? kann man die dauer des ausweisentzuges verkürzen, indem man an gewissen kursen teilnimmt???? weiss hierzu jemand etwas???
danke für eure antworten.
herzlichst
roman
betreffend 3 oder 4 monate: die charmante junge dame der radarzentrale des kantons basel-landschaft sprach von 3 monaten. gut, sie kann sich ja auch zu meinen ungunsten geirrt haben

betreffend rechtsschutzversicherung: trage seit monaten den einzahlungsschein für die assista mit mir rum. ... einbezahlt hab ich sie jetzt vor 10 minuten! naja, nützt für dieses mal wohl auch nichts mehr. aber auch hier bin ich wohl selbst schuld

frage:
gibts hier eine vorladung? das rechtliche gehör kommt wohl mit der verzeigung, oder? kann man die dauer des ausweisentzuges verkürzen, indem man an gewissen kursen teilnimmt???? weiss hierzu jemand etwas???
danke für eure antworten.
herzlichst
roman
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