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Verfasst: 08 Mai 2007, 12:54
von Petzi
@Marcolinho
der Deutsche ist kein Bagetellfall, der hat eine ganze Aktenmappe voller Bussen die er nicht bezahlt hat, das sind mehrere Tausend wenn nicht Zehntausende von Franken wie er mal gesagt hat :wink: :wink:

Verfasst: 08 Mai 2007, 12:56
von Marcolinho
Habe mir noch folgendes überlegt wenn ja in der Medienmitteilung steht das es sich um einen 36 jährigen handelt müssten Sie ihn eigentlich rausgenommen und identifiziert haben. Wenn Sie die Leute ja nicht rausnehmen und eine solche Übertretung stattfindet müsste ja die Person wohl zuerst eruiert werden bevor das gross in der Presse erscheint. Sie können ja nicht einfach annehmen das der Fahrzeughalter auch der Lenker war.

Verfasst: 08 Mai 2007, 13:08
von dom
Marcolinho hat geschrieben:Habe mir noch folgendes überlegt
=D>
Marcolinho hat geschrieben:wenn ja in der Medienmitteilung steht das es sich um einen 36 jährigen handelt müssten Sie ihn eigentlich rausgenommen und identifiziert haben.
:gut:
Marcolinho hat geschrieben:Wenn Sie die Leute ja nicht rausnehmen (wie mich) und eine solche Übertretung stattfindet müsste ja die Person wohl zuerst eruiert werden bevor das gross in der Presse erscheint. Sie können ja nicht einfach annehmen das der Fahrzeughalter auch der Lenker war.
:respekt:
Marcolinho hat geschrieben:Und wie gesagt ich bin ja noch nicht mal ganz 34 ig....
:balloon:


ps: alternativ hättest du auch einfach meinen post vorhin aufmerksam lesen können und währst zu der gleichen schlussfolgerung gelangt :mrgreen:

Verfasst: 08 Mai 2007, 14:00
von Marcolinho
@dom

Siehst du nur was ich mir für Sorgen mache die ja vielleicht unbegründet sind... hoff ich zumindest.

Ich habe bisher nichts mit der Justiz zu tun gehabt und das ist mir auch ganz recht so.

Verfasst: 08 Mai 2007, 14:26
von dom
ein echter alfa fahrer ist bei der polizei bekannt :mrgreen: :blah:




neu im ernst, so schlimm wirds nicht, wenn überhaupt.

Verfasst: 08 Mai 2007, 15:17
von Marcolinho
Aha dann werde ich nacher in den Clan der "echten" Alfafahrer aufgenommen ;-) Vor einem Monat ist am selben Ort einer mit 138 km/h reingedonnert und der Rekord liegt bei 157 km/h auf dieser 80er Strecke... eigentlich unglaublich...

Verfasst: 08 Mai 2007, 17:28
von cuore GTA
Dann erwarten wir aber noch ne kleine Leistungsteigerung von dir :lol:

Verfasst: 08 Mai 2007, 22:10
von didiklement
Marcolinho hat geschrieben:Aha dann werde ich nacher in den Clan der "echten" Alfafahrer aufgenommen ;-) Vor einem Monat ist am selben Ort einer mit 138 km/h reingedonnert und der Rekord liegt bei 157 km/h auf dieser 80er Strecke... eigentlich unglaublich...
die Wahrscheinlichkeit das zwei Raser mit 150 durch eine 80er Zone fahren liegt bei 0.5 %. Da der Polizist vor Ort den Text per Funk an die Medienstelle mitteilt, kannst es nur du sein. Dein Alter können die über Kennzeichen in jedem Polizeiauto abrufen, vor allem bei der Radarkontrolle sind die Daten dabei. Zudem kann das auch eine bewusste Falschangabe sein, damit niemand der Polizei einen Strick daraus dreht weil er erkennbar war. Wenn da steht Alfa Fahrer, knapp 34, wüssten wir ja das du es bist.

---> Zeugnisverweigerungsrecht gilt nur bei Bussen im Polizeialltag. Vor Gericht kann dieses Zeugnisverweigerungsrecht nicht einmal bei engen Verwandten (Eltern) angewendet werden weil der Richter dich sonst in Beugehaft nimmt.

---> Der Deutsche mit seiner Mappe an Strafzetteln wird sicher auch einmal Pech haben und eine Kralle am Auto finden. Dann kann er die Bussen dann abzahlen, bevor es weiter geht.

Verfasst: 09 Mai 2007, 09:11
von Marcolinho
Ja das was du sagst stimmt schon das man den Halter ja am Nummernschild identifizieren kann das leuchtet mir ein aber man weiss ja nicht ob auch der Halter des Autos gefahren ist wenn man ihn nicht rausgenommen und klar identifiziert hat. So kann man ja nicht einfach eine Medienmitteilung verfassen aufgrund von Vermutungen oder lieg ich da falsch ?

Verfasst: 09 Mai 2007, 10:02
von dom
also ich würde behaupten das die schmier in der nähe war, sonst hätten die medien das nicht so schnell mitbekommen. und wenn die in der nähe sind und jemand so rast (ja hier ist das wort angemessen) werden die den kaum einfach weiterfahren lassen denke ich mir..

Verfasst: 09 Mai 2007, 10:06
von Marcolinho
Es könnte natürlich schon zum Schutz sein das niemand Schlüsse daraus ziehen kann ich weiss es nicht. Jedoch wenn es ja ein neues Gerät ist das nicht mal mehr blittz dauert ja die Auswertung auch ein bisschen länger dachte ich mir jedenfalls. Ahnscheinend war ja jeder 4. te zu schnell auf dieser Strecke und habe eben gelesen das schon jemand einen Monat zuvor auf diesem Abschnitt mit 138 km/h !!! geblitzt wurde.

Verfasst: 09 Mai 2007, 11:42
von didiklement
Geh davon aus, das du das warst. In der Medienmitteilung ist es nicht so wichtig, dass die Angaben stimmen. Im Gegenteil wie ich schon schrieb gibt es Gründe, da die wahren Täter zu verschleiern.

Heutige Messungen erfolgen oft so, dass die Rechnung Tage danach gesendet wird. Das direkt vor Ort einzukassieren ist mühsam und unsinnig kompliziert.

Verfasst: 09 Mai 2007, 11:42
von chris75
Nochmal zum Zeugnisverweigerungsrecht. Einige Kantone (z.B. Zürich)kennen die Halterhaftung. Das heisst, wenn der Lenker nicht ermittelt werden kann, ist automatisch der Halter haftbar, wie wenn er selber gefahren wäre (und meistens ja auch ist)

Gruss Chris

Verfasst: 09 Mai 2007, 11:53
von Soemmi
Nervige Diskussion....


Fakt ist:

Du warst viel zu schnell... (ab 100 km/h) ausserorts gehts ans Bezirksamt ab 25 zuviel wirds schweine teuer und den fötzel kannst du gleich in die Waschmaschine schmeissen...wenn du noch den blauen Karton hast bekommst du einen neuen im Kreditkartenformat aber erst in langer zeit.

also, tee trinken und abwarten!

Gruss

Verfasst: 09 Mai 2007, 13:21
von Marcolinho
nach dem neuen Strafrecht gilt das als schweres Verkehrsvergehen und da werden wie erwähnt eine Busse und mindestens 3 Monate Entzug geltend gemacht. Busse beträgt ca. 1/4 vom Nettoeinkommen eines Monatssalärs und auf Bewährung werden in der Regel Tagessätze angewandt welche Anhand vom Einkommen abhängig sind. Angenommen der Tagessatz beläuft sich auf 250.-- und du wirst zu 40 Tagessätzen verurteilt so heisst das 10'000.-- die z. Bsp. auf 3 Jahre Bewährung ausgesprochen werden und im Wiederholungsfall fällig werden.