Ich denke, eine solche Massnahme sollte sowieso erst bei Wiederholungstätern sowie extrem Exzessen sowie bei 'Rennen' angewendetet werden.Lucagtv hat geschrieben:Ich frage mich einfach wo wird da der schnitt gemacht, 130 innerorts ist ja klar aber wenn ich mal 120 im 80er fahre???? oder wenn ich auf einer bergstrecke im 50er auf 80 beschleunige???oder wenn ich auf der Autobahn 160 fahre????
Ich finde es wird dann schwierig zu unterscheiden bzw schwierig eine grenze zu ziehn!!!!
ich glaube nicht das mir jemmand denn wagen verschrottet!!!!
Innerorts über 100 km/h
Ausserorts über 160 km/h
Autobahn über 240 km/h
Das wären m. E. die Grenzen....
..bin aber nicht Verkehrsminister... dazu kommt, dass solche Massnahmen nicht schnell umsetzbar sind.
Lest aber das: http://www.blick.ch/news/schweiz/artikel35342
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