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Status der Nordschleife im Touristenverkehr:
Die Nürburgring Nordschleife gilt als öffentliche Bundeskraftfahrstraße im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Durch ihre Breite von mehr als 12 Metern gibt es keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung.
Zusätzlich übt die Nürburgring GmbH als Betreiber hier ihr Hausrecht aus. Beachte hierzu bitte die Sicherheitshinweise hier auf den Seiten und die Aushänge an den Zufahrten.
Die Nürburgring Nordschleife ist
während der Touristenfahrten keine Rennstrecke !
Versicherungsschutz:
Durch den Status einer öffentliche Bundeskraftfahrstrasse und den Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung, besteht auf der Nordschleife im Touristenverkehr generell Versicherungsschutz.
Dies bedeutet, daß deine Haftpflichtversicherung in der Regel für entstandene Schäden aufkommt. Hierzu zählen insbesondere Personenschäden, Schäden an anderen Fahrzeugen und am Eigentum der Nürburgring GmbH (z.B. Leitplanken), aber auch Nutzungsausfall bei Streckensperrung.
Bei Vollkaskoversicherungen und Leihfahrzeugen sind die entsprechenden Versicherungsbedingungen genau zu beachten.
Abschlepper / ADAC:
Im Falle eines Unfalls werden die Kosten für ein Abschleppunternehmen in der Regel von einer entsprechenden Versicherung übernommen.
Mitglieder im ADAC bekommen die Kosten für die Bergung eines verunfallten Fahrzeuges erstattet, ADAC-Plus Mitglieder auch den Rücktransport nach Hause (sofern kein Totalschaden vorliegt, siehe hierzu die Bestimmungen des ADAC). Auch die meisten KFZ-Versicherungen bieten Schutzbriefe an, die zumindest die Kosten der Bergung von der Nordschleife abdecken.
Es besteht also in der Regel kein finanzieller Grund sich unerlaubt von einer Unfallstelle zu entfernen und damit die Gesundheit oder das Leben anderer Fahrer zu gefährden!
Unfall / Fahrerflucht:
Bei einem Unfall ist zu beachten, daß man sich auf der Nordschleife genauso zu verhalten hat, wie auf einer "normalen" Straße auch. Durch die vielen unübersichtlichen Kurven und Kuppen kommt der Absicherung einer Unfallstelle eine besondere Bedeutung zu, damit nicht noch weitere Fahrzeuge verunfallen.
Bevor man sich sein Fahrzeug anschaut, ist für eine frühzeitige Absicherung der Unfallstelle zu sorgen. Zumindest PKW's haben ein Warndreieck mitzuführen, welches an einer geeigneten und gut sichtbaren Stelle (rechtzeitig - Bremsweg beachten) aufgestellt werden kann.
Sollten bei dem Unfall Dreck oder Flüssigkeiten auf die Fahrbahn gelangt sein, fremdes Eigentum beschädigt worden sein (hierzu zählen auch z.B. Leitplanken), oder man bei einer Weiterfahrt nicht ausschließen kann, daß das Fahrzeug noch Flüssigkeiten verliert, ist in jedem Fall die Streckensicherung zu verständigen (Tel.: 02691/302215).
Bitte beachte, daß ein anderes Vorgehen dazu führen kann, daß noch andere Fahrzeuge verunfallen, Personen schaden erleiden, du den Versicherungsschutz verlierst und eine Strafanzeige gestellt werden kann. Die Ausfahrten der Nordschleife werden Videoüberwacht und Zeugen finden sich fast in jedem Streckenabschnitt der Nordschleife!
Wie im Staßenverkehr auch, ist aber auch der folgende Verkehr verpflichtet anzuhalten, Erste Hilfe zu leisten und gegebenfalls bei der Absicherung der Unfallstelle zu helfen.
(Stichwort: unterlassene Hilfeleistung !)