Nordschleife
- BlackTurbo
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So aus dem Kopf raus würde ich folgendes sagen:
Der Ausschluss in der Vollkasko resp Haftpflicht bei der Mobi sagt, dass bei Teilnahme an Ralley's und Rennen und ähnlichen Wettfahrten sowie bei Fahrten auf einer Rennstrecke kein Versicherungsschutz besteht.
Ich würde die Nordschleife eher einer Rennstrecke zuteilen als einem Übungskurs wie z.B. in Hinwil etc. Dort besteht ja Deckung.
Sicherheitshalber bei der betr. Versicherung anfragen... !
Der Ausschluss in der Vollkasko resp Haftpflicht bei der Mobi sagt, dass bei Teilnahme an Ralley's und Rennen und ähnlichen Wettfahrten sowie bei Fahrten auf einer Rennstrecke kein Versicherungsschutz besteht.
Ich würde die Nordschleife eher einer Rennstrecke zuteilen als einem Übungskurs wie z.B. in Hinwil etc. Dort besteht ja Deckung.
Sicherheitshalber bei der betr. Versicherung anfragen... !
Meine Exen:......................Meine aktuellen:
Alfa Romeo GTV6................Dodge Challenger 6.1 SRT8
Alfa Romeo 75 2.0 TS...........Alfa Romeo Stelvio QV
Alfa Romeo 75 1.8 TB
Alfa Romeo GT 3.2 V6
Alfa Romeo 159 SW
Alfa Romeo Spider 1750
Seat Ibiza 1.8 TB
VW Bus Typ 2
Audi RS3
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von http://www.ghbiker.de
Status der Nordschleife im Touristenverkehr:
Die Nürburgring Nordschleife gilt als öffentliche Bundeskraftfahrstraße im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Durch ihre Breite von mehr als 12 Metern gibt es keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung.
Zusätzlich übt die Nürburgring GmbH als Betreiber hier ihr Hausrecht aus. Beachte hierzu bitte die Sicherheitshinweise hier auf den Seiten und die Aushänge an den Zufahrten.
Die Nürburgring Nordschleife ist während der Touristenfahrten keine Rennstrecke !
Versicherungsschutz:
Durch den Status einer öffentliche Bundeskraftfahrstrasse und den Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung, besteht auf der Nordschleife im Touristenverkehr generell Versicherungsschutz.
Dies bedeutet, daß deine Haftpflichtversicherung in der Regel für entstandene Schäden aufkommt. Hierzu zählen insbesondere Personenschäden, Schäden an anderen Fahrzeugen und am Eigentum der Nürburgring GmbH (z.B. Leitplanken), aber auch Nutzungsausfall bei Streckensperrung.
Bei Vollkaskoversicherungen und Leihfahrzeugen sind die entsprechenden Versicherungsbedingungen genau zu beachten.
Abschlepper / ADAC:
Im Falle eines Unfalls werden die Kosten für ein Abschleppunternehmen in der Regel von einer entsprechenden Versicherung übernommen.
Mitglieder im ADAC bekommen die Kosten für die Bergung eines verunfallten Fahrzeuges erstattet, ADAC-Plus Mitglieder auch den Rücktransport nach Hause (sofern kein Totalschaden vorliegt, siehe hierzu die Bestimmungen des ADAC). Auch die meisten KFZ-Versicherungen bieten Schutzbriefe an, die zumindest die Kosten der Bergung von der Nordschleife abdecken.
Es besteht also in der Regel kein finanzieller Grund sich unerlaubt von einer Unfallstelle zu entfernen und damit die Gesundheit oder das Leben anderer Fahrer zu gefährden!
Unfall / Fahrerflucht:
Bei einem Unfall ist zu beachten, daß man sich auf der Nordschleife genauso zu verhalten hat, wie auf einer "normalen" Straße auch. Durch die vielen unübersichtlichen Kurven und Kuppen kommt der Absicherung einer Unfallstelle eine besondere Bedeutung zu, damit nicht noch weitere Fahrzeuge verunfallen.
Bevor man sich sein Fahrzeug anschaut, ist für eine frühzeitige Absicherung der Unfallstelle zu sorgen. Zumindest PKW's haben ein Warndreieck mitzuführen, welches an einer geeigneten und gut sichtbaren Stelle (rechtzeitig - Bremsweg beachten) aufgestellt werden kann.
Sollten bei dem Unfall Dreck oder Flüssigkeiten auf die Fahrbahn gelangt sein, fremdes Eigentum beschädigt worden sein (hierzu zählen auch z.B. Leitplanken), oder man bei einer Weiterfahrt nicht ausschließen kann, daß das Fahrzeug noch Flüssigkeiten verliert, ist in jedem Fall die Streckensicherung zu verständigen (Tel.: 02691/302215).
Bitte beachte, daß ein anderes Vorgehen dazu führen kann, daß noch andere Fahrzeuge verunfallen, Personen schaden erleiden, du den Versicherungsschutz verlierst und eine Strafanzeige gestellt werden kann. Die Ausfahrten der Nordschleife werden Videoüberwacht und Zeugen finden sich fast in jedem Streckenabschnitt der Nordschleife!
Wie im Staßenverkehr auch, ist aber auch der folgende Verkehr verpflichtet anzuhalten, Erste Hilfe zu leisten und gegebenfalls bei der Absicherung der Unfallstelle zu helfen.
(Stichwort: unterlassene Hilfeleistung !)
Status der Nordschleife im Touristenverkehr:
Die Nürburgring Nordschleife gilt als öffentliche Bundeskraftfahrstraße im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Durch ihre Breite von mehr als 12 Metern gibt es keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung.
Zusätzlich übt die Nürburgring GmbH als Betreiber hier ihr Hausrecht aus. Beachte hierzu bitte die Sicherheitshinweise hier auf den Seiten und die Aushänge an den Zufahrten.
Die Nürburgring Nordschleife ist während der Touristenfahrten keine Rennstrecke !
Versicherungsschutz:
Durch den Status einer öffentliche Bundeskraftfahrstrasse und den Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung, besteht auf der Nordschleife im Touristenverkehr generell Versicherungsschutz.
Dies bedeutet, daß deine Haftpflichtversicherung in der Regel für entstandene Schäden aufkommt. Hierzu zählen insbesondere Personenschäden, Schäden an anderen Fahrzeugen und am Eigentum der Nürburgring GmbH (z.B. Leitplanken), aber auch Nutzungsausfall bei Streckensperrung.
Bei Vollkaskoversicherungen und Leihfahrzeugen sind die entsprechenden Versicherungsbedingungen genau zu beachten.
Abschlepper / ADAC:
Im Falle eines Unfalls werden die Kosten für ein Abschleppunternehmen in der Regel von einer entsprechenden Versicherung übernommen.
Mitglieder im ADAC bekommen die Kosten für die Bergung eines verunfallten Fahrzeuges erstattet, ADAC-Plus Mitglieder auch den Rücktransport nach Hause (sofern kein Totalschaden vorliegt, siehe hierzu die Bestimmungen des ADAC). Auch die meisten KFZ-Versicherungen bieten Schutzbriefe an, die zumindest die Kosten der Bergung von der Nordschleife abdecken.
Es besteht also in der Regel kein finanzieller Grund sich unerlaubt von einer Unfallstelle zu entfernen und damit die Gesundheit oder das Leben anderer Fahrer zu gefährden!
Unfall / Fahrerflucht:
Bei einem Unfall ist zu beachten, daß man sich auf der Nordschleife genauso zu verhalten hat, wie auf einer "normalen" Straße auch. Durch die vielen unübersichtlichen Kurven und Kuppen kommt der Absicherung einer Unfallstelle eine besondere Bedeutung zu, damit nicht noch weitere Fahrzeuge verunfallen.
Bevor man sich sein Fahrzeug anschaut, ist für eine frühzeitige Absicherung der Unfallstelle zu sorgen. Zumindest PKW's haben ein Warndreieck mitzuführen, welches an einer geeigneten und gut sichtbaren Stelle (rechtzeitig - Bremsweg beachten) aufgestellt werden kann.
Sollten bei dem Unfall Dreck oder Flüssigkeiten auf die Fahrbahn gelangt sein, fremdes Eigentum beschädigt worden sein (hierzu zählen auch z.B. Leitplanken), oder man bei einer Weiterfahrt nicht ausschließen kann, daß das Fahrzeug noch Flüssigkeiten verliert, ist in jedem Fall die Streckensicherung zu verständigen (Tel.: 02691/302215).
Bitte beachte, daß ein anderes Vorgehen dazu führen kann, daß noch andere Fahrzeuge verunfallen, Personen schaden erleiden, du den Versicherungsschutz verlierst und eine Strafanzeige gestellt werden kann. Die Ausfahrten der Nordschleife werden Videoüberwacht und Zeugen finden sich fast in jedem Streckenabschnitt der Nordschleife!
Wie im Staßenverkehr auch, ist aber auch der folgende Verkehr verpflichtet anzuhalten, Erste Hilfe zu leisten und gegebenfalls bei der Absicherung der Unfallstelle zu helfen.
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Ok, das sieht gut aus... Für die Deutschen.. ihr wisst, die schweizer Gesetze sehen vieles anders resp noch strenger..
Aber angesichts der Ausführung, dass es gemäss STVO in DE als öffentliche Strasse gilt, könnte es auch für uns Schweizer gedeckt sein..
Allerdings darf dann keine Wettfahrt gemacht werden resp keine Zeit genommen - da dies egal wo ganz klar ausgeschlossen ist! Also immer schön sagen dass es eine "freie Fahrt" war...
Aber angesichts der Ausführung, dass es gemäss STVO in DE als öffentliche Strasse gilt, könnte es auch für uns Schweizer gedeckt sein..
Allerdings darf dann keine Wettfahrt gemacht werden resp keine Zeit genommen - da dies egal wo ganz klar ausgeschlossen ist! Also immer schön sagen dass es eine "freie Fahrt" war...
Meine Exen:......................Meine aktuellen:
Alfa Romeo GTV6................Dodge Challenger 6.1 SRT8
Alfa Romeo 75 2.0 TS...........Alfa Romeo Stelvio QV
Alfa Romeo 75 1.8 TB
Alfa Romeo GT 3.2 V6
Alfa Romeo 159 SW
Alfa Romeo Spider 1750
Seat Ibiza 1.8 TB
VW Bus Typ 2
Audi RS3
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Ja natürlich, ist so dass du es einfach nicht sagen darfst!
Als ich beim 1. Schleuderkurs war haben wir zum Schluss auch geschaut, wer den Parkour am schnellsten durchfahren kann... Es wurde die Zeit gemessen - der Experte hat uns extra noch darauf hingewiesen, dass wenn etwas passiert dass wir alle sagen sollen es sei während der Übung geschehen und wir hätten doch keine Zeit genommen resp geschaut wer am schnellsten druchkommt...
Einfach nichts davon erwähnen.... !
Als ich beim 1. Schleuderkurs war haben wir zum Schluss auch geschaut, wer den Parkour am schnellsten durchfahren kann... Es wurde die Zeit gemessen - der Experte hat uns extra noch darauf hingewiesen, dass wenn etwas passiert dass wir alle sagen sollen es sei während der Übung geschehen und wir hätten doch keine Zeit genommen resp geschaut wer am schnellsten druchkommt...

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