Nordschleife

Welches Datum passt wem?

22. oder 23. Oktober
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22. oder 23. Oktober
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Insgesamt abgegebene Stimmen: 12

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BlackTurbo
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Beitrag von BlackTurbo »

So aus dem Kopf raus würde ich folgendes sagen:

Der Ausschluss in der Vollkasko resp Haftpflicht bei der Mobi sagt, dass bei Teilnahme an Ralley's und Rennen und ähnlichen Wettfahrten sowie bei Fahrten auf einer Rennstrecke kein Versicherungsschutz besteht.

Ich würde die Nordschleife eher einer Rennstrecke zuteilen als einem Übungskurs wie z.B. in Hinwil etc. Dort besteht ja Deckung.

Sicherheitshalber bei der betr. Versicherung anfragen... !
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Serge
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Beitrag von Serge »

von http://www.ghbiker.de

Status der Nordschleife im Touristenverkehr:
Die Nürburgring Nordschleife gilt als öffentliche Bundeskraftfahrstraße im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Durch ihre Breite von mehr als 12 Metern gibt es keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung.
Zusätzlich übt die Nürburgring GmbH als Betreiber hier ihr Hausrecht aus. Beachte hierzu bitte die Sicherheitshinweise hier auf den Seiten und die Aushänge an den Zufahrten.
Die Nürburgring Nordschleife ist während der Touristenfahrten keine Rennstrecke !


Versicherungsschutz:
Durch den Status einer öffentliche Bundeskraftfahrstrasse und den Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung, besteht auf der Nordschleife im Touristenverkehr generell Versicherungsschutz.
Dies bedeutet, daß deine Haftpflichtversicherung in der Regel für entstandene Schäden aufkommt. Hierzu zählen insbesondere Personenschäden, Schäden an anderen Fahrzeugen und am Eigentum der Nürburgring GmbH (z.B. Leitplanken), aber auch Nutzungsausfall bei Streckensperrung.
Bei Vollkaskoversicherungen und Leihfahrzeugen sind die entsprechenden Versicherungsbedingungen genau zu beachten.

Abschlepper / ADAC:
Im Falle eines Unfalls werden die Kosten für ein Abschleppunternehmen in der Regel von einer entsprechenden Versicherung übernommen.
Mitglieder im ADAC bekommen die Kosten für die Bergung eines verunfallten Fahrzeuges erstattet, ADAC-Plus Mitglieder auch den Rücktransport nach Hause (sofern kein Totalschaden vorliegt, siehe hierzu die Bestimmungen des ADAC). Auch die meisten KFZ-Versicherungen bieten Schutzbriefe an, die zumindest die Kosten der Bergung von der Nordschleife abdecken.
Es besteht also in der Regel kein finanzieller Grund sich unerlaubt von einer Unfallstelle zu entfernen und damit die Gesundheit oder das Leben anderer Fahrer zu gefährden!

Unfall / Fahrerflucht:
Bei einem Unfall ist zu beachten, daß man sich auf der Nordschleife genauso zu verhalten hat, wie auf einer "normalen" Straße auch. Durch die vielen unübersichtlichen Kurven und Kuppen kommt der Absicherung einer Unfallstelle eine besondere Bedeutung zu, damit nicht noch weitere Fahrzeuge verunfallen.
Bevor man sich sein Fahrzeug anschaut, ist für eine frühzeitige Absicherung der Unfallstelle zu sorgen. Zumindest PKW's haben ein Warndreieck mitzuführen, welches an einer geeigneten und gut sichtbaren Stelle (rechtzeitig - Bremsweg beachten) aufgestellt werden kann.
Sollten bei dem Unfall Dreck oder Flüssigkeiten auf die Fahrbahn gelangt sein, fremdes Eigentum beschädigt worden sein (hierzu zählen auch z.B. Leitplanken), oder man bei einer Weiterfahrt nicht ausschließen kann, daß das Fahrzeug noch Flüssigkeiten verliert, ist in jedem Fall die Streckensicherung zu verständigen (Tel.: 02691/302215).
Bitte beachte, daß ein anderes Vorgehen dazu führen kann, daß noch andere Fahrzeuge verunfallen, Personen schaden erleiden, du den Versicherungsschutz verlierst und eine Strafanzeige gestellt werden kann. Die Ausfahrten der Nordschleife werden Videoüberwacht und Zeugen finden sich fast in jedem Streckenabschnitt der Nordschleife!
Wie im Staßenverkehr auch, ist aber auch der folgende Verkehr verpflichtet anzuhalten, Erste Hilfe zu leisten und gegebenfalls bei der Absicherung der Unfallstelle zu helfen.
(Stichwort: unterlassene Hilfeleistung !)
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BlackTurbo
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Beitrag von BlackTurbo »

Ok, das sieht gut aus... Für die Deutschen.. ihr wisst, die schweizer Gesetze sehen vieles anders resp noch strenger..

Aber angesichts der Ausführung, dass es gemäss STVO in DE als öffentliche Strasse gilt, könnte es auch für uns Schweizer gedeckt sein..

Allerdings darf dann keine Wettfahrt gemacht werden resp keine Zeit genommen - da dies egal wo ganz klar ausgeschlossen ist! Also immer schön sagen dass es eine "freie Fahrt" war...
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Serge
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Beitrag von Serge »

ich glaube irgendwo gehört zu haben, dass Zeitmessungen sowieso verboten sind (während der Touristenfahrten)
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Aldo
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Beitrag von Aldo »

genau aus dem grund, sobald die zeit gestoppt wird, gilt es als "rennen" und dann zahlt die versicherung nicht... :roll:
dr.alfa
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Beitrag von dr.alfa »

Was natürlich keine Sau beweisen kann. Es sei denn du sagst es deiner Versicherung.....
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Beitrag von sprint »

Ich werd doch wohl so ne stoppuhr oder so im auto mitschleppen können nä? muss ja nachher keiner wissen :lol:
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BlackTurbo
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Beitrag von BlackTurbo »

Ja natürlich, ist so dass du es einfach nicht sagen darfst!

Als ich beim 1. Schleuderkurs war haben wir zum Schluss auch geschaut, wer den Parkour am schnellsten durchfahren kann... Es wurde die Zeit gemessen - der Experte hat uns extra noch darauf hingewiesen, dass wenn etwas passiert dass wir alle sagen sollen es sei während der Übung geschehen und wir hätten doch keine Zeit genommen resp geschaut wer am schnellsten druchkommt... :nar:

Einfach nichts davon erwähnen.... !
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Beitrag von Serge »

Und wie siehts aus Jungs?
wer hat sich den 16. Oktober nun alles vorgemerkt?
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Aldo
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Beitrag von Aldo »

ich denke mal, dass ich vorbeikomme, aber mit dem 33 kann man leider nicht wirklich nordschleife fahren :( die bremsen sind nicht innenbelüftet und wenn man 2x hart runterbremst sind die schon so heiß, dass sie qualmen und kaum noch bremsen (hab leider letztens die erfahrung machen müssen 8) )
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Beitrag von jag_rip »

:vertrag:

hehe ist eingetragen bei mir :D
Sandro
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Beitrag von Sandro »

he jagrip was willst du denn auf der nordschleife??? hindernis spielen??? :D
:wink:
sprint
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Beitrag von sprint »

Hihi, n gescheiter sud/sprint mit 150PS oder mehrund Leichtbau vernascht deinen V8 locker.. :lol: :twisted: :D
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Sandro
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Beitrag von Sandro »

du musst es ja wissen :lol: !!!!
Aldo
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Beitrag von Aldo »

ich versäg dich auch mit nem 105PS sprint!

wenn du die handbremse angezogen läßt
:lol: 8)
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