alfa164super hat geschrieben:Wer nicht für paar "Fränkli" DIGITAL TV sehen will

,dann
soll er sich ZATTOO auf dem PC herunterladen
über 40 TV-Kanäle
GRATISSSSSSSSSSSSSs
und BAKOM frei also keine BILLAG Gebühren
http://www.zattoo.com
Natürlich müsstest du damit trotzdem die Billag zahlen, jedenfalls fürs Fernsehen. Vom Radio abgesehen, da aber jeder furz-Mediaplayer einen Radiostream wiedergeben kann müsste das wohl so ziemlich jeder. Das Autoradio und dein Handy zählen auch.
Und wenn man ein UMTS-Handy mit TV hat muss man auch die TV gebühren bezahlen.
Es spielt keine Rolle wie man TV/Radio empfängt sondern nur ob es technisch möglich ist.
Die Billag halte ich für eine reine Abzocke und wir haben faktisch eigentlich schon heute eine GEZ auf Computer über welche gerade in Deutschland eine riesen Debatte läuft.
Ich zitiere:
http://www.billag.com
Muss ich das Autoradio bei der Billag anmelden?
Der Empfang von Radioprogrammen ist melde- und gebührenpflichtig auch wenn dafür nur ein Autoradio benützt wird. Ist der Haushalt jedoch bereits angemeldet, so gilt das Autoradio der Bewohner ebenfalls als angemeldet.
Ist in der Fernsehgebühr auch das Radio eingeschlossen?
Nein, die Melde- und Gebührenpflicht besteht für Radio und Fernsehen separat. Wenn Sie Radio und Fernsehen besitzen, müssen Sie sich für beide Medien anmelden. Gebührentabelle
Muss ich auch Gebühren zahlen, wenn ich das Fernsehgerät nur als Monitor für Videos/DVD und/oder Computerspiele benutze?
Wenn das Gerät technisch in der Lage ist, Programme zu empfangen, sind Sie melde- und gebührenpflichtig. Es reicht nicht, die Antenne abzuhängen oder das Gerät nicht an das Kabelnetz anzuschliessen. Nur wenn keinerlei funktionierende Antenneninfrastruktur (Satellitenspiegel, Zimmerantenne oder Kabelnetzanschluss) vorhanden ist, besteht für das Fernsehgerät keine Meldepflicht.
Mit meinem Handy bzw. Walkman kann man auch Radio hören. Muss ich mich für den Radioempfang anmelden?
Ja. Laut Gesetz muss man sich anmelden, sobald ein Gerät vorhanden ist, das technisch in der Lage ist, Programme zu empfangen. Da die Gebühren jedoch pro Haushalt bezahlt werden, können Sie nach der Anmeldung so viele Radioempfangsgeräte benutzen, wie Sie möchten. Die Gebühr ist nur einmal zu bezahlen.
Ich habe einen Computer mit Internetzugang. Muss ich mich nun für den Radio- bzw. den Fernsehempfang anmelden, auch wenn ich am Computer keine Radio- und/oder Fernsehprogramme konsumiere?
Laut Gesetz muss man sich anmelden, sobald ein Gerät vorhanden ist, das technisch in der Lage ist, Programme zu empfangen. Darunter fallen, wenn gewisse technische Bedingungen erfüllt sind, auch Computer mit Internetzugang. Ob die Programme auch genutzt werden oder nicht, ist rechtlich nicht von Belang.
Da die Gebühren jedoch pro Haushalt und nicht pro Gerät bezahlt werden, sind Sie für den Programmempfang möglicherweise schon angemeldet. Dann brauchen Sie wegen Ihres Computers nichts weiter zu unternehmen.
Sollten Sie jedoch über keine anderen Empfangsgeräte als den Computer verfügen, müssen Sie sich anmelden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Privater Radioempfang:
• Empfang via ISDN oder Breitbandanschluss (z.B. ADSL, Kabelnetz etc.)
• Empfang über entsprechende Software (z.B. Mediaplayer)
Privater Fernsehempfang:
• Empfang via Breitbandanschluss (z.B. ADSL, Kabelnetz)
• Empfang über entsprechende Software (z.B. Mediaplayer, Realplayer)
• Abschluss eines Abonnements für den Empfang von Fernsehprogrammen über Internet bei einem entsprechenden Internet-Anbieter (diese Voraussetzung kann in Zukunft wegfallen, wenn das live gestreamte Programmangebot, welches ohne Abonnement empfangen werden kann, qualitativ und quantitativ zunimmt und dem heutigen terrestrischen Programmangebot entspricht)
Gewerblicher Radioempfang:
• Empfang via ISDN oder Breitbandanschluss (z.B. ADSL)
• Empfang über entsprechende Software (z.B. Mediaplayer)
• Das Unternehmen hat keine technischen Vorkehrungen getroffen, um den Empfang über Internet zu unterbinden.
Gewerblicher Fernsehempfang:
• Empfang via Breitbandanschluss (z.B. ADSL, Kabelnetz)
• Empfang über entsprechende Software (z.B. Mediaplayer, Realplayer)
• Abschluss eines Abonnements für den Empfang von Fernsehprogrammen über Internet bei einem entsprechenden Internet-Anbieter (diese Voraussetzung kann in Zukunft wegfallen, wenn das live gestreamte Programmangebot, welches ohne Abonnement empfangen weden kann, qualitativ und quantitativ zunimmt und dem heutigen terrestrischen Programmangebot entspricht)
• Das Unternehmen hat keine technischen Vorkehrungen getroffen, um den Empfang über Internet zu unterbinden. Diese Voraussetzung wird erst dann anwendbar, wenn im Internet ohne zusätzlichen Abonnementsvertrag live gestreamte Programme empfangen werden können
Muss ich zusätzlich zum Kabelnetzanschluss auch Empfangsgebühren bezahlen?
Ja. Der Kabelnetzanschluss und die Empfangsgebühren haben nichts miteinander zu tun. Das Angebot des Kabelnetzes beruht auf einem privatrechtlichen Vertrag, den Sie mit dem Kabelnetzbetreiber abschliessen. Dafür erhalten Sie die Programme in einer bestimmten Qualität ins Haus geliefert. Die Empfangsgebühr ist dem Bund geschuldet, wenn betriebsbereite Radio- und / oder Fernsehgeräte vorhanden sind.
Warum muss ich Gebühren zahlen, wenn ich nur ausländische Programme mit der Satellitenschüssel konsumiere?
Die Gebühr ist dem Bund dafür geschuldet, dass Programme empfangen werden. Welche Programme auf welchem Wege empfangen werden, spielt dabei keine Rolle.
Muss ich auch Empfangsgebühren bezahlen, wenn ich keine SRG-Programme empfange?
Ja. Es kommt nicht darauf an, welche Programme Sie empfangen, ob Sie dazu einen Kabelanschluss, eine Parabolantenne oder eine Zimmerantenne benutzen und wie häufig Sie Programme empfangen. Die Gebührenpflicht besteht auch, wenn Sie ausschliesslich ausländische Sender empfangen.