Hallo zusammen
Gestern kam ich in eine Polizeikontrolle. Der Polizist beanstandete beide Vorderreifen und erklärte mir, dass bei einem abgefahrenem Reifen eine Busse von Fr. 40.- zu bezahlen ist und bei zwei abgefahrenen Reifen eine Verzeigung an das Polizeirichteramt (ev. mit Ausweisentzug u.s.w.) zu folge hat.
Der nette Polizist unterliess es aber mit einer Verzeigung und büsste mich stattdessen mit Fr. 80.- (welche ich Bar bezahlen musste) und forderte mich auf, das Auto mit neuen Pneus bis am 15.10. bei der Polizei zu zeigen.
Die Reifen waren nur am Rand abgefahren, Lauffläche meines erachtens noch ok. Der Polizist stellte mir keine Quittung auf, stattdessen notierte er auf der "Aufforderung das Fahrezug bei der Polizei zu zeigen" lediglich das ich bezahlt habe und das auch erst nachdem ich Ihn auf die Quittung aufmerksam gemacht habe.
Da ich die gesetzlichen Grundlage nicht kenne und ich erstmals froh war, dass es keine Verzeigung gibt, bezahlte ich die Busse ohne nachzufragen.
Nun würde mich interessieren, ob es normalerweise wegen abgefahrenen Reifen eine Verzeigung an das Polizeirichteramt gibt und ob das Vorgehen des Polizisten zulässig ist? Das ganze kam mir irgendwie komisch vor.
Gruss
Jeraldo
Abgefahrene Pneus -> Busse
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Richtig ist, dass es eine Verzeigung gibt. Bin mir nicht mal sicher ob es nicht bereits mit einem abgelaufenen Reifen eine geben könnte!
Dass wegen der Quittung kann ich nicht zu 100% sagen, jedoch denke ich dass der Vermerk für was du eine Busse in welcher Höhe bezahlt hast aus.
Dass wegen der Quittung kann ich nicht zu 100% sagen, jedoch denke ich dass der Vermerk für was du eine Busse in welcher Höhe bezahlt hast aus.
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wobei zu beachten ist, dass die Polizisten meistens keine Fachleute sind. Wenn er kein Messgerät dabei hat, kann er sich mit der Verzeigung sehr stark die Finger verbrennen weil dann du die Pneus beim Händler herunternehmen kannst und prüfen lassen kannst, ob die Verzeigung zu Recht erfolgt.
Hatte mal einen solchen Fall. Polizist hatte per Auge zwei Glatzen gesehen, ich damit zum Händler und liess mir das Profil messen. Die Verzeigung habe ich beanstandet und gesagt, dass ich eine Verhandlung fordere bei der die Reifen durch den Richter vor meinen Augen gemessen werden.
Gemäss Pneuhändler sei es schon sehr knapp mit dem Profil, die Polizei zog die Busse aber zurück.
In deinem Fall kannst du selbst entscheiden ob du wegen 80 Franken einen Aufstand riskierst, die neuen Reifen musst du sowieso anschaffen und zeigen, sei froh dass es gut ausging.
Hatte mal einen solchen Fall. Polizist hatte per Auge zwei Glatzen gesehen, ich damit zum Händler und liess mir das Profil messen. Die Verzeigung habe ich beanstandet und gesagt, dass ich eine Verhandlung fordere bei der die Reifen durch den Richter vor meinen Augen gemessen werden.
Gemäss Pneuhändler sei es schon sehr knapp mit dem Profil, die Polizei zog die Busse aber zurück.
In deinem Fall kannst du selbst entscheiden ob du wegen 80 Franken einen Aufstand riskierst, die neuen Reifen musst du sowieso anschaffen und zeigen, sei froh dass es gut ausging.
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Nicht weiter darüber nachdenken, Du bist SEHR
günstig davon gekommen.
Normalerweise zahlst Du heute 100 Fr./Reifen. Hatte mal das Vergnügen vier gleichmässig abgefahrene Reifen zu haben (ziemlich genau an der Limite), bekam dafür eine Radkralle. Man wollte mich eigentlich gar nicht mehr fahren lassen. Nach viel Verhandlung durfte ich dann mit 20-30 km/h hinter dem Polizeifahrzeug mit Blaulicht
nachzuckeln bis zur nächsten Werkstatt. Der ganze Spass hat mich damals 600 Fr. gekostet
100 Fr. für jeden Gummi und 200 Fr. Bearbeitung, allerdings kein Führerscheinentzug, da keine näherliegende Vorbelastung:-)))
un saluto
Edwin

Normalerweise zahlst Du heute 100 Fr./Reifen. Hatte mal das Vergnügen vier gleichmässig abgefahrene Reifen zu haben (ziemlich genau an der Limite), bekam dafür eine Radkralle. Man wollte mich eigentlich gar nicht mehr fahren lassen. Nach viel Verhandlung durfte ich dann mit 20-30 km/h hinter dem Polizeifahrzeug mit Blaulicht


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Edwin
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