Domstrebe
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Yep, kann ich auch nur empfehlen.. Passgenau und schön...
im Alfisti-shop zu bestellen...
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Meine Exen:......................Meine aktuellen:
Alfa Romeo GTV6................Dodge Challenger 6.1 SRT8
Alfa Romeo 75 2.0 TS...........Alfa Romeo Stelvio QV
Alfa Romeo 75 1.8 TB
Alfa Romeo GT 3.2 V6
Alfa Romeo 159 SW
Alfa Romeo Spider 1750
Seat Ibiza 1.8 TB
VW Bus Typ 2
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Alu...
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Leider nicht...alfa164super hat geschrieben:Hast du NEWS Domi ??
Carbon Look, nee du wenn dann nur aus echtem Carbon!Andreas hat geschrieben:@all
Die Wiechers gibt es auch im Carbon Look.
Wenn ich sie drin habe, werde ich ein Foto Posten.
ciao
Andreas
Nehme dann schon lieber eine schöne polierte Alustrebe...
Anbei einen Versicherungstechnischen Hinweis:
Sollte euch jemand z.B. vorne links abschiessen (koillision) und sich das Auto wegen der Domstrebe rechts 'verziehen' ist es durchaus möglich dass Ihr diesen Teil des Schadens selber tragen müsst! In diesem Fall würde es bedeuten dass die Haftplicht des Schuldigen (also der der euch abgeschossen hat) die Reparaturkosten der linken Fahrzeughälfe übernimmt und der durch die Domstrebe verursachten Schaden rechts wird von euch getragen respektiv von eurer Vollkasko wenn vorhanden und evtl mit Bonusverlust, hier wiederum fals kein Bonusschutz vorhanden!!
(Für die ganz Schlauen die das gefühl haben sie schrauben die strebe dann noch schnell raus.... vergisst es, der Schaden ist eindeutig zu erkennen )
gruss lui
Sollte euch jemand z.B. vorne links abschiessen (koillision) und sich das Auto wegen der Domstrebe rechts 'verziehen' ist es durchaus möglich dass Ihr diesen Teil des Schadens selber tragen müsst! In diesem Fall würde es bedeuten dass die Haftplicht des Schuldigen (also der der euch abgeschossen hat) die Reparaturkosten der linken Fahrzeughälfe übernimmt und der durch die Domstrebe verursachten Schaden rechts wird von euch getragen respektiv von eurer Vollkasko wenn vorhanden und evtl mit Bonusverlust, hier wiederum fals kein Bonusschutz vorhanden!!
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Es gibt keinen effektiveren Weg, Träume zu zerstören, als sie sich zu erfüllen.
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lui hat geschrieben:Anbei einen Versicherungstechnischen Hinweis:
Sollte euch jemand z.B. vorne links abschiessen (koillision) und sich das Auto wegen der Domstrebe rechts 'verziehen' ist es durchaus möglich dass Ihr diesen Teil des Schadens selber tragen müsst! In diesem Fall würde es bedeuten dass die Haftplicht des Schuldigen (also der der euch abgeschossen hat) die Reparaturkosten der linken Fahrzeughälfe übernimmt und der durch die Domstrebe verursachten Schaden rechts wird von euch getragen respektiv von eurer Vollkasko wenn vorhanden und evtl mit Bonusverlust, hier wiederum fals kein Bonusschutz vorhanden!!
(Für die ganz Schlauen die das gefühl haben sie schrauben die strebe dann noch schnell raus.... vergisst es, der Schaden ist eindeutig zu erkennen )
ich glaube daran hat auch noch niemand gedacht
gruss lui
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Ich bin da nachwievor anderer Meinung und habe auch noch keinen derartigen Fall miterlebt oder davon gehört...
Meines Erachtens sieht das folgendermassen aus:
Bei einem Unfall wird der Schaden zwar grösser als ohne Domstrebe, jedoch handelt es sich dabei um ein Fahrzeugbestandteil welcher MfK-konform und somit zulässig ist. Auch mitgeführte Ladung welche zu einem höheren Schaden führen werden von der Schadenverursacherversicherung übernommen...
Da sich die Ansprüche unter Mfz-Halter rein nach dem Verschulden richten, kann nur bei fahrlässigkeit des Geschädigten oder grobem Drittverschulden gekürzt werden - so z.b. bei nicht genügend gesicherter Ladung oder anbringen nicht genehmigter Teile etc.
Da dies bei einer Domstrebe nicht der Fall ist, bin ich der Meinung dass der Schaden zu 100% von der MH übernommen werden muss...
Es gibt unzählige Änderungen welche den Schaden teurer werden lassen wie bei einem Originalfahrzeug.
Ich weiss was der Gedanke hinter deiner Ausführung ist Lui, im Sinne von "Der rechte Teil wäre nicht kaput gegangen wenn die Strebe nicht montiert gewesen wäre". Dies trifft jedoch bei jedem nachträglich montierten Zubehör zu. Und zum Glück jedoch haben "hätte wäre und wenn" noch keine Anwendung im SVG.
Meines Erachtens sieht das folgendermassen aus:
Bei einem Unfall wird der Schaden zwar grösser als ohne Domstrebe, jedoch handelt es sich dabei um ein Fahrzeugbestandteil welcher MfK-konform und somit zulässig ist. Auch mitgeführte Ladung welche zu einem höheren Schaden führen werden von der Schadenverursacherversicherung übernommen...
Da sich die Ansprüche unter Mfz-Halter rein nach dem Verschulden richten, kann nur bei fahrlässigkeit des Geschädigten oder grobem Drittverschulden gekürzt werden - so z.b. bei nicht genügend gesicherter Ladung oder anbringen nicht genehmigter Teile etc.
Da dies bei einer Domstrebe nicht der Fall ist, bin ich der Meinung dass der Schaden zu 100% von der MH übernommen werden muss...
Es gibt unzählige Änderungen welche den Schaden teurer werden lassen wie bei einem Originalfahrzeug.
Ich weiss was der Gedanke hinter deiner Ausführung ist Lui, im Sinne von "Der rechte Teil wäre nicht kaput gegangen wenn die Strebe nicht montiert gewesen wäre". Dies trifft jedoch bei jedem nachträglich montierten Zubehör zu. Und zum Glück jedoch haben "hätte wäre und wenn" noch keine Anwendung im SVG.
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